
Kündigungsschutzklage fristlose hilfsweise ordentliche kündigung. Hilfsweise die ordentliche also fristgerechte kündigung. Es liegen zwei kündigungen vor wobei klar ist dass der arbeitgeber zunächst aus außerordentlichem grund fristlos kündigt und hilfsweise für den fall dass die außerordentliche kündigung unwirksam ist soll eine ordentliche kündigung gelten. Sie bedeutet dass sowohl fristlos als auch firstgemäß gekündigt wird wobei die fristgemäße kündigung nur zum zuge kommt wenn sich die fristlose kündigung als unwirksam herausstellen sollte. Abgewiesen werden folgender antrag gestellt.
Dann muss das arbeitsgericht die voraussetzungen der ordentlichen fristgerechten kündigung prüfen. Insbesondere musste die arbeitgeberin erkennen dass die arbeitnehmerin die fristlose hilfsweise ordentliche kündigung vom 06102010 nicht hinnehmen wollte zumal andernfalls ihr gegen die hilfsweise ordentliche kündigung zum 31032011 gerichteter antrag keinen sinn ergäbe. Diese kombination bringt viele folgefragen mit sich. Im betreff heisst es.
Hiermit kündigen wir das mit ihnen bestehende arbeitsverhältnis fristlos aus wichtigem grund hilfsweise ordentlich zum 31juli 2007. Fristlose hilfsweise fristgemäße kündigung auch. Erweist sich die fristlose kündigung allerdings als. Ein wichtiger grund für eine fristlose kündigung liegt nicht vor.
Um dieses risiko zu verringern erklärt der arbeitgeber vorsorglich bzw. Außerordentliche hilfsweise ordentliche kündigung. Hilfsweise wird für den fall dass die feststellungsanträge zu ziffer 1. Wird eine ordentliche kündigung nicht isoliert erklärt sondern nur hilfsweise für den fall der unwirksamkeit einer außerordentlichen fristlosen kündigung ist der kündigungsempfänger nicht im unklaren darüber wann das arbeitsverhältnis nach vorstellung des kündigenden enden soll.
Beklagte wird verurteilt dem kläger ein endgültiges zeugnis zu erteilen das sich auf führung und leistung erstreckt. Ist eine kündigung gemäß 1 abs. 2 kündigungsschutzgesetz kschg sozial ungerechtfertigt so muss der arbeitnehmer innerhalb einer frist von drei wochen seit zugang der kündigung beim arbeitsgericht klage mit dem antrag erheben festzustellen dass das arbeitsverhältnis durch die kündigung nicht aufgelöst worden ist 4 satz 1 kschg. Darüber hinaus wird vorsorglich die nichteinhaltung der 2 wochenfrist des 626 abs.