Sie können mit einem beiderseitig unterfertigten vorvertrag oder kaufanbot den erwerb einer liegenschaft bereits dann rechtsverbindlich vereinbaren wenn die urkunde alle notwendigen punkte über den kaufgegenstand das übergabedatum und den kaufpreis samt zahlungsbedingungen enthält. Aktualisierte auflage von erwin bruckner martin gruber den verkaufswert bemessen grundbuch und stellung des verkäufers.