Kündigungsfristen gesetzlich arbeitsvertrag. Das heißt je länger ein arbeitnehmer beschäftigt war desto länger ist die kündigungsfrist bei der kündigung durch den arbeitgeber. Für den arbeitnehmer dürfen kürzere fristen gelten als für die arbeitgeber. 622 bgb bürgerliches gesetzbuch aus dem arbeitsvertrag oder beispielsweise aus einem auf das arbeitsverhältnis anwendbaren tarifvertrag ergeben. Ist im arbeitsvertrag ohne tarifbindung keine kündigungsfrist vereinbart worden oder wird auf die gesetzliche kündigungsfrist verwiesen gilt 622.
Wenn ihr arbeitsvertrag keine gesonderten regelungen bzgl. Kündigungsfristen enthält oder lediglich auf das gesetz verweist dann gilt 622 bgb. Um die tatsächliche frist zu ermitteln müssen allerdings viele regelungen beachtet werden. Was sie in der probezeit bei einer kündigung beachten müssen lesen sie hier.
Nun kann es aber sein dass ein arbeitsverhältnis durch einen triftigen grund für beide parteien untragbar wird und eine kündigung zu schreiben ist. Diese richten sich nach betriebszugehörigkeit. Um die tatsächliche frist zu ermitteln müssen allerdings viele regelungen beachtet werden. Unzulässig sind jedoch kündigungsfristen die kürzer als die gesetzlichen sind.
Für die probezeit gilt eine verkürzte kündigungsfrist von zwei wochen. Beachten sie dass bei kleinbetrieben andere regelungen für den kündigungsschutz gelten als bei größeren betrieben. Wenn in einem arbeitsvertrag bezüglich der kündigungsfrist auf die bgb hingewiesen wird so sind damit in der regel die gesetzlichen kündigungsfristen nach 622 bgb. Dort sind die gesetzlichen kündigungsfristen für ordentliche kündigungen geregelt anders bei außerordentlichen kündigungen.
Welche kündigungsfristen sie in ihrem kündigungsfall berücksichtigen müssen erfahren sie hier. Von dieser einheitlich geltenden regelung kann durch einzelvertragliche abmachungen abgewichen werden. Ist im arbeitsvertrag nichts geregelt gilt die gesetzliche kündigungsfrist 622 bgb. Es gibt jedoch die ausnahme dass die kündigungsfrist für den arbeitgeber nicht kürzer sein darf als für den arbeitnehmer.
Wird in einem arbeitsvertrag eine längere kündigungsfrist als die gesetzliche vereinbart ist diese rechtsgültig. Grundsätzlich gilt die gesetzliche kündigungsfrist ohne arbeitsvertrag bei teilzeit minijob und vollzeit gleichermaßen. Aus den gesetzlichen regelungen zur kündigungsfrist hier insbesondere die regelung gem. Anders herum ist es dagegen erlaubt.