
Kündigungsfristen gesetzliche krankenkasse. Kündigungsfrist bei gesetzlichen krankenkassen die kündigungsfrist der gesetzlichen krankenkasse beträgt zwei monate zum monatsende. Kündigen sie ihrer aktuellen krankenkasse schriftlich. Möchten sie also ab dem 0107. Kein sonderkündigungsrecht räumen gesetzliche kassen ein wenn sie lediglich ihren leistungsumfang reduzieren.
Dann haben sie ein sonderkündigungsrecht. Die mitgliedschaft in der gkv kann mit einer frist von 2 monaten zum ende des übernächsten monats gekündigt werden. Denn die kassen nehmen unterschiedlich hohe zusatzbeiträge und bieten abweichende zusatzleistungen. Beantragen sie die mitgliedschaft bei der neuen krankenkasse diese braucht dazu die offizielle kündigungsbestätigung.
Möchten sie ihre private krankenversicherung kündigen haben sie die möglichkeit zu einer neuen privaten krankenversicherung zu wechseln die mehr leistungen undoder niedrigere beiträge verlangt oder sie möchten die private krankenversicherung dauerhaft verlassen und wechseln zurück in die gesetzliche krankenkasse. Durch die teilnahme an wahltarifen kann diese bindungsfrist bis zu drei jahre betragen bevor die krankenkasse gewechselt werden kann. Diese kündigungsfristen bei der krankenkasse können sich nur im falle der außerordentlichen kündigung verkürzen. Krankenkasse richtig kündigen vorlage.
Kündigungsschreiben für alle gesetzlichen krankenkassen. Die kündigung einer gesetzlichen krankenkasse sollte selbst vom versicherten erfolgen denn sie wird nicht von der neuen krankenkasse übernommen. Wie sie die für sie am besten geeignete kasse finden erfahren sie in unserem ratgeber gesetzliche krankenversicherung. Kündigungsfrist von zwei monaten zum monatsende besteht in jedem fall.
Anders sieht es aus wenn ihre krankenkasse einen zusatzbeitrag einführt. Die kündigung der krankenkasse im januar wird also erst zum 31. Informiert sie ihre krankenkasse also zum beispiel im dezember darüber dass der zusatzbeitrag im januar des nächsten jahres steigt dann müssen sie im januar die sonderkündigung aussprechen. Die kündigungsfrist beträgt ebenfalls zwei monate.
Generell gilt bei den gesetzlichen krankenkassen eine kündigungsfrist von zwei monaten zum monatsende also zum übernächsten kalendermonat. Erst nach 18 monaten mitgliedschaft können sie im regelfall die krankenversicherung wechseln.