Kündigungsfristen gesetzliche krankenkasse. Krankenkasse rechtzeitig kündigen kündigungsfrist beträgt in der regel zwei monate. Erst nach 18 monaten mitgliedschaft können sie im regelfall die krankenversicherung wechseln. Krankenkasse rechtzeitig kündigen kündigungsfrist beträgt in der regel zwei monate. Kein sonderkündigungsrecht räumen gesetzliche kassen ein wenn sie lediglich ihren leistungsumfang reduzieren.
Denn die kassen nehmen unterschiedlich hohe zusatzbeiträge und bieten abweichende zusatzleistungen. Informiert sie ihre krankenkasse also zum beispiel im dezember darüber dass der zusatzbeitrag im januar des nächsten jahres steigt dann müssen sie im januar die sonderkündigung aussprechen. Die kündigung der krankenkasse im januar wird also erst zum 31. Kündigungsschreiben für alle gesetzlichen krankenkassen.
Die gesetzliche krankenkasse zu wechseln kann sinnvoll sein. Kündigungsfrist von zwei monaten zum monatsende besteht in jedem fall. Die mitgliedschaft in der gkv kann mit einer frist von 2 monaten zum ende des übernächsten monats gekündigt werden. Wie sie die für sie am besten geeignete kasse finden erfahren sie in unserem ratgeber gesetzliche krankenversicherung.
Möchten sie also ab dem 0107. Generell gilt bei den gesetzlichen krankenkassen eine kündigungsfrist von zwei monaten zum monatsende also zum übernächsten kalendermonat. Anders sieht es aus wenn ihre krankenkasse einen zusatzbeitrag einführt. Durch die teilnahme an wahltarifen kann diese bindungsfrist bis zu drei jahre betragen bevor die krankenkasse gewechselt werden kann.
Diese kündigungsfristen bei der krankenkasse können sich nur im falle der außerordentlichen kündigung verkürzen. Bei der neuen krankenversicherung versichert sein müssen sie spätestens zum 3004. Beantragen sie die mitgliedschaft bei der neuen krankenkasse diese braucht dazu die offizielle kündigungsbestätigung. Kündigen sie ihrer aktuellen krankenkasse schriftlich.
Die kündigungsfrist beträgt ebenfalls zwei monate. Dann haben sie ein sonderkündigungsrecht.