
Kündigungsgründe probezeit ausbildung. Die regelungen zur kündigung einer dualen ausbildung finden sich in 22 des berufsbildungsgesetzes bbig. Die fristlose kündigung die ordentliche kündigung und den aufhebungsvertrag. Probezeit in der ausbildung. Während der probezeit zu beginn der ausbildung kann der auszubildende das ausbildungsverhältnis jederzeit kündigen.
Anders als bei einem normalen arbeitsvertrag bei dem die probezeit in den meisten fällen bei sechs monaten liegt sieht 20 des berufsbildungsgesetz eine probezeit zwischen einem und vier monaten vor. Wenn er dich aber unbedingt loswerden will kann er dir einen aufhebungsvertrag oder auflösungsvertrag anbieten. Man hat eine frist in der man sich bewähren kann. Zu beachten ist aber das maßregelungsverbot.
Wann kann der azubi die ausbildung kündigen. Danach darf seitens des arbeitgebers nicht schon deshalb gekündigt werden weil der auszubildende die ihm zustehenden rechte ausübt also zb. Wenn eine kündigung der ausbildung in der probezeit erfolgt und diese an anderer stelle fortgesetzt oder neu aufgenommen wird dann beginnt auch die probezeit wieder von vorn. Die kündigungsgründe sind klar zu formulieren.
Während der probezeit bist du gegen eine kündigung in der regel machtlos. Zeit sich zu beschnuppern. Und dies ohne angabe von gründen und fristlos. Eine frist gibt es dafür nicht auch der kündigungsgrund muss nicht.
Das prinzip ist gleich. Wie lange dauert sie. Innerhalb der vereinbarten probezeit kann jederzeit ohne einhaltung einer frist und ohne besonderen kündigungsgrund beiderseitig gekündigt werden. Die kündigung muss immer schriftlich erfolgen.
Wenn du die probezeit bereits hinter dir hast und keine schwerwiegenden gründe für eine fristlose kündigung vorliegen kann dir dein ausbildungsbetrieb eigentlich nicht kündigen. Im normalen arbeitsrecht beträgt die gesetzliche probezeit in der regel sechs monate und wird im arbeitsvertrag vermerkt. Auf die einhaltung des jugendarbeitsschutzgesetzes hinweist. Die probezeit in der ausbildung muss mindestens einen monat betragen darf aber nicht länger als vier monate sein.
Dein betrieb darf genauso wie du jederzeit das ausbildungsverhältnis beenden.