Letzte zahlungsaufforderung vor klage. Jetzt hat es auch mich kalt erwischt. Es kommt vor das diese eingestellt wird. Ich trage immer samstags zeitung aus. Letzte woche hatte ich aber geburtstag und danach ging es mir schlecht so dass ich sonntag und montag die zeitung nicht austragen konnte.
Januar 2007 flatterte sie mir ins haus. Ich habe eine zwangsanmeldung erhalten. Schön dass sie zu uns gefunden haben. Sollte tatsächlich ein gerichtlicher mahnbescheid eintrudeln so kreuzt du einfach widerspruch an.
Wir sind das erwerbslosen forum deutschland und befassen uns vor allem mit den problemen bei erwerbslosigkeit armut und gesellschaftlicher benachteiligung. Sollten sie als verbraucher von abofallen via internet und telefon haustürgeschäften oder dubiosen gewinnbriefen betroffen sein könnten sie zusätzlich schreiben von inkassobüros erhalten. Eine rücksprache mit ams und krankenversicherung behebt diesen irrtum diese absicht. Geschieht nichts mahnen sie.
Ewig warten musst du natrülich nicht da das vertragsverhältnis deines mieters ja nicht erfüllt wird also die mietzahlungm also ich würde mit fristsetzung wie auch schon beschrieben mahnen und dann mahnbescheid und wenn das nix bringt klage auf vertragserfüllung. Tun sie das schriftlich per einschreiben beziehen sie sich auf die zahlungsaufforderung und setzen sie eine letzte frist. Unter bestimmten umständen ist im gesetz die zustellung per einschreiben vorgesehen dies insbesondere bei bestimmten vorgängen im gmbh gesetz. Richtige mahnung sorgt für verzug.
Bin ich trotz bezugssperre versichert. Ich sage ganz bewusst nicht dass ich opfer einer zwangsanmeldung wurde denn eine opferrolle liegt mir nicht sonderlich.