Mahnung 30 tage. Die 30 tage regelung greift gegenüber verbrauchern nur dann ein wenn diese auf die folgen in der rechnung oder zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden sind. Erst wenn diese 30 tage verstrichen sind ist dein kunde im zahlungsverzug. Dies gilt gegenüber einem schuldner der verbraucher ist nur wenn auf diese folgen in der rechnung oder zahlungsaufstellung besonders. Bei entgeltforderungen eintritt des verzugs spätestens nach 30 tagen nach 286 absatz 3 satz 1 bgb kommt der schuldner einer entgeltforderung spätestens 30 tage nach fälligkeit und zugang einer rechnung oder einer gleichwertigen zahlungsaufforderung in verzug ohne dass es zusätzlich einer mahnung des gläubigers bedarf.
Hat b dann die pflicht innerhalb der 14 tage zu zahlen und gerät danach automatisch in verzug. Mit dem tag des zugangs der mahnung oder mit ablauf des tages an dem die leistung fällig war beginnt der verzug. Ist der kunde ein privatkunde verbraucher dann muss er mit der rechnung darauf hingewiesen werden dass er nach 30 tagen in verzug gerät. Es gibt keine pflicht dreimal zu mahnen.
Allerdings hat der gesetzesgeber deinem kunden 30 tage zeit eingeräumt die rechnung nach fälligkeit zu bezahlen. Erst wenn diese 30 tage verstrichen sind ist dein kunde im zahlungsverzug. B widerspricht dem nicht. Nach dem neuen gesetz zum zahlungsverzug kommt der schuldner grundsätzlich 30 tage nach fälligkeit und zugang einer rechnung oder einer gleichwertigen zahlungsaufforderung in verzug sofern vom gläubiger keine kürzere frist gesetzt wurde.
Hallo zusammen gesetzt den fall a schreibt an b eine rechnung und setzt darin eine frist von 14 tagen. 3 1 der schuldner einer entgeltforderung kommt spätestens in verzug wenn er nicht innerhalb von 30 tagen nach fälligkeit und zugang einer rechnung oder gleichwertigen zahlungsaufstellung leistet. Geschäftskunden geraten sogar ganz ohne mahnung in verzug laut gesetz spätestens dann wenn sie 30 tage nach fälligkeit und zugang der rechnung nicht bezahlt haben.