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Mahnung ablauf schweiz. Auch formvorschriften gibt es keine. Ob und wie oft ein gläubiger einen schuldner mahnen soll ist in der schweiz nicht gesetzlich geregelt. Allerdings ist die betreibung nicht nur mühsam. Aus beweisgründen empfehlen sich schriftliche mahnungen aus kostengründen sollte erst die letzte mahnung eingeschrieben erfolgen.
Ein anbieter darf seinen kunden schon einen tag nach ablauf der zahlungsfrist mahnen. Doch dieser weg ist mühsam und beschwerlich. Das mahnwesen ist in der schweiz gesetzlich nicht geregelt. Theoretisch können sie gegen einen schuldner nach ablauf der festgelegten zahlungsfrist direkt die betreibung einleiten.
Er muss dies aber nicht tun. Dann ist es zeit für die zweite und letzte mahnung und damit die letzte zahlungsaufforderung an den schuldner. Das heisst ein unternehmen kann gegen einen schuldner nach ablauf der festgelegten zahlungsfrist direkt die betreibung bzw. Zwischen den folgenden mahnungen sollten nicht mehr als 20 tage vergehen.
In der regel sollte ein unternehmer zehn tage nach ablauf der vereinbarten zahlungsfrist dem kunden eine zahlungserinnerung zukommen lassen. Die erste mahnung war erfolgslos und sie warten immer noch auf den geldeingang. Grundsätzlich kann ein gläubiger also sogar ganz ohne mahnung die betreibung einleiten. Dritte mahnung 60 tage nach fälligkeit setzen sie den kunden davon in kenntnis dass bei einem erneuten verstreichen des fälligkeitstermins ein anwalt eingeschaltet wird oder das gerichtliche mahnverfahren eingeleitet wird.
Das mahnwesen ist in der schweiz gesetzlich nicht geregelt weil eine mahnung eine freiwillige zahlungserinnerung darstellt denn es ist gesetzlich gar nicht notwendig eine mahnung zu versenden. In dieser mahnung weist der lieferant auf den vergangenen zahlungstermin nochmals hin und setzt den schuldner in verzug. Die korrekte mahnung trotz bonitätsprüfung und korrekter unverzüglicher rechnungsstellung kann es vorkommen dass ein kunde die zahlungsfrist ungenutzt verstreichen lässt.