
Mahnung ablauf schweiz. Das mahnwesen ist in der schweiz gesetzlich nicht geregelt weil eine mahnung eine freiwillige zahlungserinnerung darstellt denn es ist gesetzlich gar nicht notwendig eine mahnung zu versenden. Zwischen den folgenden mahnungen sollten nicht mehr als 20 tage vergehen. Das heisst ein unternehmen kann gegen einen schuldner nach ablauf der festgelegten zahlungsfrist direkt die betreibung bzw. Da das mahnwesen in der schweiz gesetzlich nicht geregelt ist ist es eigentlich gar nicht notwendig eine mahnung zu versenden.
Das mahnwesen ist in der schweiz gesetzlich nicht geregelt. Da ehen partnerschaften und familien heute ganz anders gelebt werden und andere formen kennen als noch vor 100 jahren will der bundesrat das erbrecht in der schweiz modernisieren. Allerdings ist die betreibung nicht nur mühsam. In der regel sollte ein unternehmer zehn tage nach ablauf der vereinbarten zahlungsfrist dem kunden eine zahlungserinnerung zukommen lassen.
In dieser mahnung weist der lieferant auf den vergangenen zahlungstermin nochmals hin und setzt den schuldner in verzug. Ein anbieter darf seinen kunden schon einen tag nach ablauf der zahlungsfrist mahnen. Er muss dies aber nicht tun. Auch formvorschriften gibt es keine.
Die korrekte mahnung trotz bonitätsprüfung und korrekter unverzüglicher rechnungsstellung kann es vorkommen dass ein kunde die zahlungsfrist ungenutzt verstreichen lässt. Ob und wie oft ein gläubiger einen schuldner mahnen soll ist in der schweiz nicht gesetzlich geregelt. Doch dieser weg ist mühsam und beschwerlich. Grundsätzlich kann ein gläubiger also sogar ganz ohne mahnung die betreibung einleiten.
Eine mahnung kann mündlich per brief e mail sms mit b post oder eingeschrieben erfolgen. Die erste mahnung war erfolgslos und sie warten immer noch auf den geldeingang. Aus beweisgründen empfehlen sich schriftliche mahnungen aus kostengründen sollte erst die letzte mahnung eingeschrieben erfolgen.