
Mahnung ablauf schweiz. In der regel sollte ein unternehmer zehn tage nach ablauf der vereinbarten zahlungsfrist dem kunden eine zahlungserinnerung zukommen lassen. Auch formvorschriften gibt es keine. Doch dieser weg ist mühsam und beschwerlich. Ausnahme hierzu ist dass im kaufvertrag oder auf der rechnung ein bestimmter kalendertag als zahlungstermin bestimmt wurde.
Da ehen partnerschaften und familien heute ganz anders gelebt werden und andere formen kennen als noch vor 100 jahren will der bundesrat das erbrecht in der schweiz modernisieren. Dann ist es zeit für die zweite und letzte mahnung und damit die letzte zahlungsaufforderung an den schuldner. Allerdings ist die betreibung nicht nur mühsam. Das mahnwesen ist in der schweiz gesetzlich nicht geregelt.
Theoretisch können sie gegen einen schuldner nach ablauf der festgelegten zahlungsfrist direkt die betreibung einleiten. Eine mahnung kann mündlich per brief e mail sms mit b post oder eingeschrieben erfolgen. Ob und wie oft ein gläubiger einen schuldner mahnen soll ist in der schweiz nicht gesetzlich geregelt. Zwischen den folgenden mahnungen sollten nicht mehr als 20 tage vergehen.
Die erste mahnung war erfolgslos und sie warten immer noch auf den geldeingang. Da das mahnwesen in der schweiz gesetzlich nicht geregelt ist ist es eigentlich gar nicht notwendig eine mahnung zu versenden. Aus beweisgründen empfehlen sich schriftliche mahnungen aus kostengründen sollte erst die letzte mahnung eingeschrieben erfolgen. Das mahnwesen ist in der schweiz gesetzlich nicht geregelt weil eine mahnung eine freiwillige zahlungserinnerung darstellt denn es ist gesetzlich gar nicht notwendig eine mahnung zu versenden.
Das heisst ein unternehmen kann gegen einen schuldner nach ablauf der festgelegten zahlungsfrist direkt die betreibung bzw. Grundsätzlich kann ein gläubiger also sogar ganz ohne mahnung die betreibung einleiten. Ein anbieter darf seinen kunden schon einen tag nach ablauf der zahlungsfrist mahnen.