
Mahnung ablauf schweiz. Das mahnwesen ist in der schweiz gesetzlich nicht geregelt weil eine mahnung eine freiwillige zahlungserinnerung darstellt denn es ist gesetzlich gar nicht notwendig eine mahnung zu versenden. Er muss dies aber nicht tun. Da das mahnwesen in der schweiz gesetzlich nicht geregelt ist ist es eigentlich gar nicht notwendig eine mahnung zu versenden. Eine mahnung kann mündlich per brief e mail sms mit b post oder eingeschrieben erfolgen.
Die korrekte mahnung trotz bonitätsprüfung und korrekter unverzüglicher rechnungsstellung kann es vorkommen dass ein kunde die zahlungsfrist ungenutzt verstreichen lässt. Ob und wie oft ein gläubiger einen schuldner mahnen soll ist in der schweiz nicht gesetzlich geregelt. Grundsätzlich kann ein gläubiger also sogar ganz ohne mahnung die betreibung einleiten. Die erste mahnung war erfolgslos und sie warten immer noch auf den geldeingang.
Ausnahme hierzu ist dass im kaufvertrag oder auf der rechnung ein bestimmter kalendertag als zahlungstermin bestimmt wurde. Aus beweisgründen empfehlen sich schriftliche mahnungen aus kostengründen sollte erst die letzte mahnung eingeschrieben erfolgen. Dann ist es zeit für die zweite und letzte mahnung und damit die letzte zahlungsaufforderung an den schuldner. Das mahnwesen ist in der schweiz gesetzlich nicht geregelt.
Ein anbieter darf seinen kunden schon einen tag nach ablauf der zahlungsfrist mahnen. Doch dieser weg ist mühsam und beschwerlich. Allerdings ist die betreibung nicht nur mühsam. In dieser mahnung weist der lieferant auf den vergangenen zahlungstermin nochmals hin und setzt den schuldner in verzug.
Auch formvorschriften gibt es keine. Das heisst ein unternehmen kann gegen einen schuldner nach ablauf der festgelegten zahlungsfrist direkt die betreibung bzw. Zwischen den folgenden mahnungen sollten nicht mehr als 20 tage vergehen.