Mahnverfahren einleiten vordruck. Gerichtlicher mahnbescheid online beantragen. Da die einleitung eines gerichtlichen mahnverfahrens durch einen vordruck erfolgt sind beim antragssteller keine vertiefenden juristischen kenntnisse notwendig. Die vordrucke dürfen nur von antragstellern und rechtsbeiständen nicht aber von rechtsanwälten oder registrierten inkassodienst leistern verwendet werden. Vereinfachte durchsetzung einer geldforderung.
Bevor sie jedoch ein gerichtliches mahnverfahren einleiten sollten sie sicher sein dass sie dem schuldner ihre forderung in klarer und übersichtlicher form in rechnung gestellt haben. Für die einzelnen verfahrensschritte gibt es entsprechende vordrucke deren nutzung zum teil zwingend vorgeschrieben ist. Im folgenden wird der ablauf des mahnverfahrens anhand der einzelnen verfahrensschritte dargestellt. Das mahnverfahren ist streng formalisiert.
1 zpo schreibt vor dass im automatisierten mahnverfahren die eingeführten vordrucke zu benutzten sind. Hierzu ist eine verordnung ergangen verordnung von vordrucken für das mahnverfahren bei gerichten die das verfahren maschinell bearbeiten vom 661978 bgbl. Das gerichtliche mahnverfahren ermöglicht einem gläubiger eine geldforderung auf einfache und schnelle weise einzufordern. So lassen sich bereits vorab mögliche widersprüche des antraggegners vermeiden.
Für rechtsanwälte und registrierte inkassodienstleister besteht seit dem 01122008 die nutzungsverpflichtung bzgl. Mit der einleitung eines gerichtlichen mahnverfahrens und zustellung des mahnbescheides wird der eintritt der verjährung gehemmt. Des elektronischen datenaustauschs also ein verbot der vordruckverwendung. Das gerichtliche mahnverfahren ist ein vereinfachtes beschleunigtes und kostengünstiges verfahren dass sie zur durchsetzung ihrer forderung einleiten können.
Die pflege und weiterentwicklung der software erfolgt im auftrag durch die beim justizministerium baden württemberg eingerichtete koordinierungsstelle für die pflege und weiterentwicklung des automatisierten mahnverfahrens. 1 satz 2 nr. Dieses mahnportal ist ein gemeinsamer auftritt der mahngerichte der bundesländer die am automatisierten gerichtlichen mahnverfahren teilnehmen.