Ihre rechte bei lieferverzug sind in erster linie der rücktritt vom kaufvertrag und der schadensersatz wegen nichterfüllung. Auszahlung abschlag variabler vergütungsbestandteil in bezug auf das unternehmensergebnis für das geschäftsjahr. Das im handelsregister eingetragene einzelunternehmen tritt unter seinem firmennamen auf wie er im handelsregister angegeben ist.