
Ordentliche kündigung gründe angeben. Der arbeitgeber muss zwar den kündigungsgrund in der kündigung selbst nicht nennen er braucht aber in der regel einen der gesetzlich anerkannten gründe. Dabei muss die kündigung nicht nur schriftlich abgefasst sein sondern auch dem arbeitnehmer zugehen. Für eine ordentliche kündigung ist grundsätzlich kein kündigungsgrund erforderlich. Bei einer ordentlichen betriebsbedingten kündigung müssen sie auf verlangen des arbeitnehmers die gründe angeben die zu der getroffenen sozialen auswahl geführt haben 1 absatz 3 satz 1 kündigungsschutzgesetz kschg.
In der regel müssen arbeitgeber bei einer fristlosen kündigung die kündigungsgründe nicht im kündigungsschreiben angeben. Eine ordentliche fristgemäße kündigung kann auch auf gründe gestützt werden die nichts mit ihrem verhalten zu tun haben. Sie haben aber ein berechtigtes interesse zu erfahren warum sie gekündigt wurden. Ist das kündigungsschutzgesetz anwendbar muss der arbeitgeber einen kündigungsgrund nachweisen.
Durch eine klage gegen die kündigung können sie ihren chef zwingen den grund der kündigung zu benennen. Der nutzen einer schriftliche begründung der arbeitsvertragskündigung ist rechtlich und wirtschaftlich limitiert. Dementsprechend kann der arbeitgeber einem mitarbeiter nur aus betriebs verhaltens oder personenbedingten gründen ordentlich kündigen. Auch wenn in dem kündigungsschreiben kein kündigungsgrund angegeben werden muss so muss doch in den weitaus meisten.
Kündigungsgrund muss nicht angegeben werden. Sie können ihre kündigungserklärung noch nachträglich begründen. Arbeitnehmer die ordentlich kündigen müssen dabei keine gründe angeben während arbeitgeber gründe vorlegen müssen die diesen schritt rechtfertigen. Das geht aber nur in besonderen im gesetz einzeln aufgeführten fällen.
Ihre kündigung wird in einem solchen fall nicht unwirksam weil sie keinen kündigungsgrund genannt haben. Bei der kündigung muss der arbeitgeber keinen grund angeben warum er sie kündigt. Ansonsten ist sie sozial ungerechtfertigt. Der grund einer ordentlichen kündigung muss daher stets hinterfragt und auf seine zulässigkeit überprüft werden.