
Ordentliche kündigung gründe angeben. Bei der kündigung muss der arbeitgeber keinen grund angeben warum er sie kündigt. Einzige ausnahme sind kleinbetriebe in. Kündigungsgrund muss nicht angegeben werden. Ansonsten ist sie sozial ungerechtfertigt.
Ihre kündigung wird in einem solchen fall nicht unwirksam weil sie keinen kündigungsgrund genannt haben. Das geht aber nur in besonderen im gesetz einzeln aufgeführten fällen. Arbeitnehmer die ordentlich kündigen müssen dabei keine gründe angeben während arbeitgeber gründe vorlegen müssen die diesen schritt rechtfertigen. Der arbeitgeber muss zwar den kündigungsgrund in der kündigung selbst nicht nennen er braucht aber in der regel einen der gesetzlich anerkannten gründe.
Theoretisch muss man keinen grund angeben wenn man es nicht möchteaber wenn man sich nicht mehr wohl fühlt auf der arbeitwürde ich alles deteiliert aufgliedern warum und weswegen ich kündige. Eine ordentliche fristgemäße kündigung kann auch auf gründe gestützt werden die nichts mit ihrem verhalten zu tun haben. Durch eine klage gegen die kündigung können sie ihren chef zwingen den grund der kündigung zu benennen. Der grund einer ordentlichen kündigung muss daher stets hinterfragt und auf seine zulässigkeit überprüft werden.
Bei einer ordentlichen betriebsbedingten kündigung müssen sie auf verlangen des arbeitnehmers die gründe angeben die zu der getroffenen sozialen auswahl geführt haben 1 absatz 3 satz 1 kündigungsschutzgesetz kschg. Dabei muss die kündigung nicht nur schriftlich abgefasst sein sondern auch dem arbeitnehmer zugehen. Ist das kündigungsschutzgesetz anwendbar muss der arbeitgeber einen kündigungsgrund nachweisen. In der regel müssen arbeitgeber bei einer fristlosen kündigung die kündigungsgründe nicht im kündigungsschreiben angeben.
Sie haben aber ein berechtigtes interesse zu erfahren warum sie gekündigt wurden. Die bedeutung des grundes nach dem kündigungsschutzgesetz im rahmen des kündigungsschutzgesetzes kschg werden an den kündigungsgrund ebenfalls besondere anforderungen gestellt. Auch wenn in dem kündigungsschreiben kein kündigungsgrund angegeben werden muss so muss doch in den weitaus meisten. Dementsprechend kann der arbeitgeber einem mitarbeiter nur aus betriebs verhaltens oder personenbedingten gründen ordentlich kündigen.