Nach der zivilprozessordnung zpo und der strafprozessordnung stpo sowie der berufsordnung bo der jeweiligen landesärztekammer in anlehnung an die muster berufsordnung mbo der bundesärztekammer ist in deutschland jeder approbierte arzt verpflichtet ein sachverständigengutachten vor gericht zu erstellen. Benutzen sie deshalb im zweifelsfall die obige suchfunktion bzw. Die erweiterte suche oder den index.