Nach der zivilprozessordnung zpo und der strafprozessordnung stpo sowie der berufsordnung bo der jeweiligen landesärztekammer in anlehnung an die muster berufsordnung mbo der bundesärztekammer ist in deutschland jeder approbierte arzt verpflichtet ein sachverständigengutachten vor gericht zu erstellen. Nicht jeder begriff ist als eigenes stichwort aufgeführt sondern findet sich häufig unter einem anderen begriff. Benutzen sie deshalb im zweifelsfall die obige suchfunktion bzw.