
Unbefristeter arbeitsvertrag ohne probezeit. Die probezeit beträgt in den allermeisten fällen jedoch sechs monate. Eine ordentliche kündigung vor dienstantritt ist ausgeschlossen. Wer auf der sicheren seite sein will sollte daher versuchen die gesetzliche probezeit im arbeitsvertrag auszuschließen und das kündigungsschutzgesetz ab dem ersten tag für anwendbar erklären. Es sind 3 monats fristen genauso möglich wie ein 6 monats zeitraum.
Die kündigung bedarf zu ihrer wirksamkeit der schriftform. Ist diese zeitspanne vorbei entfristet sich der arbeitsvertrag automatisch. Ein unbefristeter arbeitsvertrag ist aus mitarbeitersicht wünschenswert denn er bietet einige vorteile und vermittelt ein gefühl der sicherheit. Eine hundertprozentige gewissheit über die jobsicherheit kann es allerdings nie geben.
Gesetzlich vorgeschrieben ist eine probezeit nämlich keineswegs außer in einem berufsausbildungsverhältnis siehe hierzu punkt 2. Mit dem arbeitnehmer wird ein unbefristeter arbeitsvertrag geschlossen bei dem eine probezeitvereinbarung vorgeschaltet ist. Während der probezeit kann das arbeitsverhältnis beiderseits mit einer frist von zwei wochen gekündigt werden. Fehlt eine solche abrede so ist das arbeitsverhältnis ohne probezeit geschlossen.
Soll das arbeitsverhältnis nicht über die probezeit hinaus fortgesetzt werden so muss es innerhalb der probezeit ausdrücklich gekündigt werden. Eine probezeit muss zwischen arbeitgeber und arbeitnehmer vereinbart werden. Der unbefristete arbeitsvertrag ist ein schuldrechtlicher und gegenseitiger austauschvertrag der die grundlage des arbeitsverhältnisses bildet und regelt.