Unbefristeter arbeitsvertrag ohne probezeit. Unbefristeter arbeitsvertrag ohne probezeit gekündigt. Ein unbefristeter arbeitsvertrag ist aus mitarbeitersicht wünschenswert denn er bietet einige vorteile und vermittelt ein gefühl der sicherheit. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine probezeit nämlich keineswegs außer in einem berufsausbildungsverhältnis siehe hierzu punkt 2. Während der probezeit kann das arbeitsverhältnis beiderseits mit einer frist von zwei wochen gekündigt werden.
Eine ordentliche kündigung vor dienstantritt ist ausgeschlossen. Es sind 3 monats fristen genauso möglich wie ein 6 monats zeitraum. Die probezeit beträgt in den allermeisten fällen jedoch sechs monate. Der unbefristete arbeitsvertrag ist ein schuldrechtlicher und gegenseitiger austauschvertrag der die grundlage des arbeitsverhältnisses bildet und regelt.
In diesem verpflichtet sich der arbeitnehmer zur leistung einer abhängigen arbeit und der arbeitgeber zur zahlung einer vergütung. Mit dem arbeitnehmer wird ein unbefristeter arbeitsvertrag geschlossen bei dem eine probezeitvereinbarung vorgeschaltet ist. Die probezeit im arbeitsvertrag kann ganz unterschiedlich lange dauern. Die kündigung bedarf zu ihrer wirksamkeit der schriftform.
Eine probezeit muss zwischen arbeitgeber und arbeitnehmer vereinbart werden. Soll das arbeitsverhältnis nicht über die probezeit hinaus fortgesetzt werden so muss es innerhalb der probezeit ausdrücklich gekündigt werden. Fehlt eine solche abrede so ist das arbeitsverhältnis ohne probezeit geschlossen.