
Unbefristeter arbeitsvertrag ohne probezeit. Die probezeit im arbeitsvertrag kann ganz unterschiedlich lange dauern. Während der probezeit kann das arbeitsverhältnis beiderseits mit einer frist von zwei wochen gekündigt werden. Soll das arbeitsverhältnis nicht über die probezeit hinaus fortgesetzt werden so muss es innerhalb der probezeit ausdrücklich gekündigt werden. Es sind 3 monats fristen genauso möglich wie ein 6 monats zeitraum.
Ist diese zeitspanne vorbei entfristet sich der arbeitsvertrag automatisch. Wer auf der sicheren seite sein will sollte daher versuchen die gesetzliche probezeit im arbeitsvertrag auszuschließen und das kündigungsschutzgesetz ab dem ersten tag für anwendbar erklären. Ein unbefristeter arbeitsvertrag ist aus mitarbeitersicht wünschenswert denn er bietet einige vorteile und vermittelt ein gefühl der sicherheit. Fehlt eine solche abrede so ist das arbeitsverhältnis ohne probezeit geschlossen.
Die kündigung bedarf zu ihrer wirksamkeit der schriftform. In diesem verpflichtet sich der arbeitnehmer zur leistung einer abhängigen arbeit und der arbeitgeber zur zahlung einer vergütung. Die probezeit beträgt in den allermeisten fällen jedoch sechs monate. Eine ordentliche kündigung vor dienstantritt ist ausgeschlossen.
Eine hundertprozentige gewissheit über die jobsicherheit kann es allerdings nie geben. Unbefristeter arbeitsvertrag ohne probezeit gekündigt. Eine probezeit muss zwischen arbeitgeber und arbeitnehmer vereinbart werden.