
Unbefristeter arbeitsvertrag ohne probezeit. Soll das arbeitsverhältnis nicht über die probezeit hinaus fortgesetzt werden so muss es innerhalb der probezeit ausdrücklich gekündigt werden. Während der probezeit kann das arbeitsverhältnis beiderseits mit einer frist von zwei wochen gekündigt werden. Fehlt eine solche abrede so ist das arbeitsverhältnis ohne probezeit geschlossen. Mit dem arbeitnehmer wird ein unbefristeter arbeitsvertrag geschlossen bei dem eine probezeitvereinbarung vorgeschaltet ist.
Gesetzlich vorgeschrieben ist eine probezeit nämlich keineswegs außer in einem berufsausbildungsverhältnis siehe hierzu punkt 2. Eine probezeit muss zwischen arbeitgeber und arbeitnehmer vereinbart werden. Die kündigung bedarf zu ihrer wirksamkeit der schriftform. Eine hundertprozentige gewissheit über die jobsicherheit kann es allerdings nie geben.
In diesem verpflichtet sich der arbeitnehmer zur leistung einer abhängigen arbeit und der arbeitgeber zur zahlung einer vergütung. Die probezeit beträgt in den allermeisten fällen jedoch sechs monate. Der unbefristete arbeitsvertrag ist ein schuldrechtlicher und gegenseitiger austauschvertrag der die grundlage des arbeitsverhältnisses bildet und regelt. Es sind 3 monats fristen genauso möglich wie ein 6 monats zeitraum.
Ein unbefristeter arbeitsvertrag ist aus mitarbeitersicht wünschenswert denn er bietet einige vorteile und vermittelt ein gefühl der sicherheit. Eine ordentliche kündigung vor dienstantritt ist ausgeschlossen. Die probezeit im arbeitsvertrag kann ganz unterschiedlich lange dauern.