Unbefristeter arbeitsvertrag ohne probezeit. Während der probezeit kann das arbeitsverhältnis beiderseits mit einer frist von zwei wochen gekündigt werden. Ist diese zeitspanne vorbei entfristet sich der arbeitsvertrag automatisch. Es sind 3 monats fristen genauso möglich wie ein 6 monats zeitraum. Eine probezeit muss zwischen arbeitgeber und arbeitnehmer vereinbart werden.
Eine ordentliche kündigung vor dienstantritt ist ausgeschlossen. Der unbefristete arbeitsvertrag ist ein schuldrechtlicher und gegenseitiger austauschvertrag der die grundlage des arbeitsverhältnisses bildet und regelt. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine probezeit nämlich keineswegs außer in einem berufsausbildungsverhältnis siehe hierzu punkt 2. Die probezeit beträgt in den allermeisten fällen jedoch sechs monate.
Wer auf der sicheren seite sein will sollte daher versuchen die gesetzliche probezeit im arbeitsvertrag auszuschließen und das kündigungsschutzgesetz ab dem ersten tag für anwendbar erklären. Die probezeit im arbeitsvertrag kann ganz unterschiedlich lange dauern. Die kündigung bedarf zu ihrer wirksamkeit der schriftform. Eine hundertprozentige gewissheit über die jobsicherheit kann es allerdings nie geben.
Soll das arbeitsverhältnis nicht über die probezeit hinaus fortgesetzt werden so muss es innerhalb der probezeit ausdrücklich gekündigt werden. Ein unbefristeter arbeitsvertrag ist aus mitarbeitersicht wünschenswert denn er bietet einige vorteile und vermittelt ein gefühl der sicherheit. Mit dem arbeitnehmer wird ein unbefristeter arbeitsvertrag geschlossen bei dem eine probezeitvereinbarung vorgeschaltet ist.