Unbefristeter arbeitsvertrag ohne probezeit. Der unbefristete arbeitsvertrag ist ein schuldrechtlicher und gegenseitiger austauschvertrag der die grundlage des arbeitsverhältnisses bildet und regelt. Eine hundertprozentige gewissheit über die jobsicherheit kann es allerdings nie geben. Fehlt eine solche abrede so ist das arbeitsverhältnis ohne probezeit geschlossen. Soll das arbeitsverhältnis nicht über die probezeit hinaus fortgesetzt werden so muss es innerhalb der probezeit ausdrücklich gekündigt werden.
Gesetzlich vorgeschrieben ist eine probezeit nämlich keineswegs außer in einem berufsausbildungsverhältnis siehe hierzu punkt 2. Während der probezeit kann das arbeitsverhältnis beiderseits mit einer frist von zwei wochen gekündigt werden. Eine probezeit muss zwischen arbeitgeber und arbeitnehmer vereinbart werden. Ist diese zeitspanne vorbei entfristet sich der arbeitsvertrag automatisch.
Ein unbefristeter arbeitsvertrag ist aus mitarbeitersicht wünschenswert denn er bietet einige vorteile und vermittelt ein gefühl der sicherheit. Eine ordentliche kündigung vor dienstantritt ist ausgeschlossen. In diesem verpflichtet sich der arbeitnehmer zur leistung einer abhängigen arbeit und der arbeitgeber zur zahlung einer vergütung. Die kündigung bedarf zu ihrer wirksamkeit der schriftform.
Unbefristeter arbeitsvertrag ohne probezeit gekündigt. Es sind 3 monats fristen genauso möglich wie ein 6 monats zeitraum. Mit dem arbeitnehmer wird ein unbefristeter arbeitsvertrag geschlossen bei dem eine probezeitvereinbarung vorgeschaltet ist.