Unbefristeter arbeitsvertrag ohne probezeit. Ein unbefristeter arbeitsvertrag ist aus mitarbeitersicht wünschenswert denn er bietet einige vorteile und vermittelt ein gefühl der sicherheit. Es sind 3 monats fristen genauso möglich wie ein 6 monats zeitraum. Eine probezeit muss zwischen arbeitgeber und arbeitnehmer vereinbart werden. Die probezeit im arbeitsvertrag kann ganz unterschiedlich lange dauern.
Soll das arbeitsverhältnis nicht über die probezeit hinaus fortgesetzt werden so muss es innerhalb der probezeit ausdrücklich gekündigt werden. In diesem verpflichtet sich der arbeitnehmer zur leistung einer abhängigen arbeit und der arbeitgeber zur zahlung einer vergütung. Die kündigung bedarf zu ihrer wirksamkeit der schriftform. Die probezeit beträgt in den allermeisten fällen jedoch sechs monate.
Der unbefristete arbeitsvertrag ist ein schuldrechtlicher und gegenseitiger austauschvertrag der die grundlage des arbeitsverhältnisses bildet und regelt. Eine hundertprozentige gewissheit über die jobsicherheit kann es allerdings nie geben. Eine ordentliche kündigung vor dienstantritt ist ausgeschlossen. Fehlt eine solche abrede so ist das arbeitsverhältnis ohne probezeit geschlossen.
Wer auf der sicheren seite sein will sollte daher versuchen die gesetzliche probezeit im arbeitsvertrag auszuschließen und das kündigungsschutzgesetz ab dem ersten tag für anwendbar erklären. Mit dem arbeitnehmer wird ein unbefristeter arbeitsvertrag geschlossen bei dem eine probezeitvereinbarung vorgeschaltet ist. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine probezeit nämlich keineswegs außer in einem berufsausbildungsverhältnis siehe hierzu punkt 2.