
Unbefristeter arbeitsvertrag ohne probezeit. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine probezeit nämlich keineswegs außer in einem berufsausbildungsverhältnis siehe hierzu punkt 2. Unbefristeter arbeitsvertrag ohne probezeit gekündigt. Ein unbefristeter arbeitsvertrag ist aus mitarbeitersicht wünschenswert denn er bietet einige vorteile und vermittelt ein gefühl der sicherheit. In diesem verpflichtet sich der arbeitnehmer zur leistung einer abhängigen arbeit und der arbeitgeber zur zahlung einer vergütung.
Die probezeit beträgt in den allermeisten fällen jedoch sechs monate. Ist diese zeitspanne vorbei entfristet sich der arbeitsvertrag automatisch. Soll das arbeitsverhältnis nicht über die probezeit hinaus fortgesetzt werden so muss es innerhalb der probezeit ausdrücklich gekündigt werden. Eine probezeit muss zwischen arbeitgeber und arbeitnehmer vereinbart werden.
Die probezeit im arbeitsvertrag kann ganz unterschiedlich lange dauern. Fehlt eine solche abrede so ist das arbeitsverhältnis ohne probezeit geschlossen. Eine ordentliche kündigung vor dienstantritt ist ausgeschlossen. Die kündigung bedarf zu ihrer wirksamkeit der schriftform.
Eine hundertprozentige gewissheit über die jobsicherheit kann es allerdings nie geben. Während der probezeit kann das arbeitsverhältnis beiderseits mit einer frist von zwei wochen gekündigt werden. Mit dem arbeitnehmer wird ein unbefristeter arbeitsvertrag geschlossen bei dem eine probezeitvereinbarung vorgeschaltet ist.