
Unbefristeter arbeitsvertrag ohne probezeit. Während der probezeit kann das arbeitsverhältnis beiderseits mit einer frist von zwei wochen gekündigt werden. Eine hundertprozentige gewissheit über die jobsicherheit kann es allerdings nie geben. Der unbefristete arbeitsvertrag ist ein schuldrechtlicher und gegenseitiger austauschvertrag der die grundlage des arbeitsverhältnisses bildet und regelt. Die probezeit beträgt in den allermeisten fällen jedoch sechs monate.
Ist diese zeitspanne vorbei entfristet sich der arbeitsvertrag automatisch. Unbefristeter arbeitsvertrag ohne probezeit gekündigt. Soll das arbeitsverhältnis nicht über die probezeit hinaus fortgesetzt werden so muss es innerhalb der probezeit ausdrücklich gekündigt werden. Mit dem arbeitnehmer wird ein unbefristeter arbeitsvertrag geschlossen bei dem eine probezeitvereinbarung vorgeschaltet ist.
In diesem verpflichtet sich der arbeitnehmer zur leistung einer abhängigen arbeit und der arbeitgeber zur zahlung einer vergütung. Eine ordentliche kündigung vor dienstantritt ist ausgeschlossen. Die probezeit im arbeitsvertrag kann ganz unterschiedlich lange dauern. Eine probezeit muss zwischen arbeitgeber und arbeitnehmer vereinbart werden.
Wer auf der sicheren seite sein will sollte daher versuchen die gesetzliche probezeit im arbeitsvertrag auszuschließen und das kündigungsschutzgesetz ab dem ersten tag für anwendbar erklären. Ein unbefristeter arbeitsvertrag ist aus mitarbeitersicht wünschenswert denn er bietet einige vorteile und vermittelt ein gefühl der sicherheit. Die kündigung bedarf zu ihrer wirksamkeit der schriftform.