
Unbefristeter arbeitsvertrag ohne probezeit. Eine ordentliche kündigung vor dienstantritt ist ausgeschlossen. Während der probezeit kann das arbeitsverhältnis beiderseits mit einer frist von zwei wochen gekündigt werden. Der unbefristete arbeitsvertrag ist ein schuldrechtlicher und gegenseitiger austauschvertrag der die grundlage des arbeitsverhältnisses bildet und regelt. Mit dem arbeitnehmer wird ein unbefristeter arbeitsvertrag geschlossen bei dem eine probezeitvereinbarung vorgeschaltet ist.
Fehlt eine solche abrede so ist das arbeitsverhältnis ohne probezeit geschlossen. Die probezeit im arbeitsvertrag kann ganz unterschiedlich lange dauern. Es sind 3 monats fristen genauso möglich wie ein 6 monats zeitraum. Soll das arbeitsverhältnis nicht über die probezeit hinaus fortgesetzt werden so muss es innerhalb der probezeit ausdrücklich gekündigt werden.
Die probezeit beträgt in den allermeisten fällen jedoch sechs monate. Eine hundertprozentige gewissheit über die jobsicherheit kann es allerdings nie geben. Eine probezeit muss zwischen arbeitgeber und arbeitnehmer vereinbart werden. Ist diese zeitspanne vorbei entfristet sich der arbeitsvertrag automatisch.
Die kündigung bedarf zu ihrer wirksamkeit der schriftform. In diesem verpflichtet sich der arbeitnehmer zur leistung einer abhängigen arbeit und der arbeitgeber zur zahlung einer vergütung. Wer auf der sicheren seite sein will sollte daher versuchen die gesetzliche probezeit im arbeitsvertrag auszuschließen und das kündigungsschutzgesetz ab dem ersten tag für anwendbar erklären.