Unbefristeter arbeitsvertrag ohne probezeit. Eine probezeit muss zwischen arbeitgeber und arbeitnehmer vereinbart werden. Wer auf der sicheren seite sein will sollte daher versuchen die gesetzliche probezeit im arbeitsvertrag auszuschließen und das kündigungsschutzgesetz ab dem ersten tag für anwendbar erklären. Mit dem arbeitnehmer wird ein unbefristeter arbeitsvertrag geschlossen bei dem eine probezeitvereinbarung vorgeschaltet ist. Die probezeit beträgt in den allermeisten fällen jedoch sechs monate.
Fehlt eine solche abrede so ist das arbeitsverhältnis ohne probezeit geschlossen. Während der probezeit kann das arbeitsverhältnis beiderseits mit einer frist von zwei wochen gekündigt werden. Unbefristeter arbeitsvertrag ohne probezeit gekündigt. Der unbefristete arbeitsvertrag ist ein schuldrechtlicher und gegenseitiger austauschvertrag der die grundlage des arbeitsverhältnisses bildet und regelt.
Ein unbefristeter arbeitsvertrag ist aus mitarbeitersicht wünschenswert denn er bietet einige vorteile und vermittelt ein gefühl der sicherheit. Ist diese zeitspanne vorbei entfristet sich der arbeitsvertrag automatisch. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine probezeit nämlich keineswegs außer in einem berufsausbildungsverhältnis siehe hierzu punkt 2. In diesem verpflichtet sich der arbeitnehmer zur leistung einer abhängigen arbeit und der arbeitgeber zur zahlung einer vergütung.
Es sind 3 monats fristen genauso möglich wie ein 6 monats zeitraum. Eine hundertprozentige gewissheit über die jobsicherheit kann es allerdings nie geben. Soll das arbeitsverhältnis nicht über die probezeit hinaus fortgesetzt werden so muss es innerhalb der probezeit ausdrücklich gekündigt werden.