
Unbefristeter arbeitsvertrag ohne probezeit. Unbefristeter arbeitsvertrag ohne probezeit gekündigt. Mit dem arbeitnehmer wird ein unbefristeter arbeitsvertrag geschlossen bei dem eine probezeitvereinbarung vorgeschaltet ist. Eine probezeit muss zwischen arbeitgeber und arbeitnehmer vereinbart werden. Eine ordentliche kündigung vor dienstantritt ist ausgeschlossen.
Eine hundertprozentige gewissheit über die jobsicherheit kann es allerdings nie geben. In diesem verpflichtet sich der arbeitnehmer zur leistung einer abhängigen arbeit und der arbeitgeber zur zahlung einer vergütung. Es sind 3 monats fristen genauso möglich wie ein 6 monats zeitraum. Fehlt eine solche abrede so ist das arbeitsverhältnis ohne probezeit geschlossen.
Soll das arbeitsverhältnis nicht über die probezeit hinaus fortgesetzt werden so muss es innerhalb der probezeit ausdrücklich gekündigt werden. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine probezeit nämlich keineswegs außer in einem berufsausbildungsverhältnis siehe hierzu punkt 2. Die kündigung bedarf zu ihrer wirksamkeit der schriftform. Während der probezeit kann das arbeitsverhältnis beiderseits mit einer frist von zwei wochen gekündigt werden.
Wer auf der sicheren seite sein will sollte daher versuchen die gesetzliche probezeit im arbeitsvertrag auszuschließen und das kündigungsschutzgesetz ab dem ersten tag für anwendbar erklären. Ein unbefristeter arbeitsvertrag ist aus mitarbeitersicht wünschenswert denn er bietet einige vorteile und vermittelt ein gefühl der sicherheit. Die probezeit beträgt in den allermeisten fällen jedoch sechs monate.