Verlängerung arbeitsvertrag schwangerschaft. Ein befristeter arbeitsvertrag kann trotz schwangerschaft oder mutterschutz fristegerecht auslaufen. Durch schwangerschaft oder elternzeit wird ein befristeter arbeitsvertrag nicht verlängert sondern läuft zum vereinbarten zeitpunkt aus. Der kündigungsschutz für diese zeit greift hier nicht. Sehr geehrte fragestellerin der arbeitgeber hat leider bei der frage der verlängerung keine frist zu beachten da es ihm vollständig obliegt ob er dies macht.
Allerdings kann der arbeitgeber das befristete arbeitsverhältnis mit der schwangeren nicht durch eine kündigung vorzeitig auflösen sondern muss die werdende mutter bis zum vertragsende weiter beschäftigen. Bei der befristung bis zu einem ereignis ist der eintritt dieses ereignisses spätestens zwei wochen vor ende des arbeitsverhältnisses schriftlich vom arbeitgeber anzuzeigen. Durch schwangerschaft wird ein befristeter arbeitsvertrag nicht verlängert sondern er läuft zum vereinbarten zeitpunkt aus. Grundsätzlich unzulässig wäre es wenn der arbeitgeber die verlängerung eines befristeten arbeitsvertrages oder die umwandlung in einen unbefristeten arbeitsvertrag auf grund der schwangerschaft verweigern würde.
Werdende mütter können sich hier nicht auf den kündigungsschutz berufen schließlich handelt es sich nicht um eine kündigung. Wegen einer schwangerschaft läuft ein befristeter arbeitsvertrag aus und wird nicht verlägert. Dies gilt auch dann wenn die schwangere mitarbeiterin im verlängerten arbeitsverhältnis aufgrund eines beschäftigungsverbots nach dem mutterschutzgesetz von anfang an oder gar durchgehend nicht arbeiten darf. Startseite aus der praxis befristeter arbeitsvertrag und schwangerschaft alles was sie wissen müssen befristeter arbeitsvertrag und schwangerschaft alles was sie wissen müssen veröffentlicht am 9.
Der kündigungsschutz für schwangere greift hier nicht. Werden jedoch zu gleicher zeit mehrere frauen mit einem befristeten arbeitsvertrag eingestellt und alle werden übernommen nur die schwangere nicht läuft der arbeitsvertrag nicht aus.