Verlängerung arbeitsvertrag schwangerschaft. Durch schwangerschaft oder elternzeit wird ein befristeter arbeitsvertrag nicht verlängert sondern läuft zum vereinbarten zeitpunkt aus. Werden jedoch zu gleicher zeit mehrere frauen mit einem befristeten arbeitsvertrag eingestellt und alle werden übernommen nur die schwangere nicht läuft der arbeitsvertrag nicht aus. Grundsätzlich unzulässig wäre es wenn der arbeitgeber die verlängerung eines befristeten arbeitsvertrages oder die umwandlung in einen unbefristeten arbeitsvertrag auf grund der schwangerschaft verweigern würde. Ist ein befristeter arbeitsvertrag vereinbart rüttelt auch eine eintretende schwangerschaft nicht am auslaufen einen befristeten vertrages.
Dies gilt auch dann wenn die schwangere mitarbeiterin im verlängerten arbeitsverhältnis aufgrund eines beschäftigungsverbots nach dem mutterschutzgesetz von anfang an oder gar durchgehend nicht arbeiten darf. Ein befristeter arbeitsvertrag kann trotz schwangerschaft oder mutterschutz fristegerecht auslaufen. Wegen einer schwangerschaft läuft ein befristeter arbeitsvertrag aus und wird nicht verlägert. Denn es erfolgt keine kündigung lediglich eine beendigung des vertrages.
Durch schwangerschaft wird ein befristeter arbeitsvertrag nicht verlängert sondern er läuft zum vereinbarten zeitpunkt aus. Bei der befristung bis zu einem ereignis ist der eintritt dieses ereignisses spätestens zwei wochen vor ende des arbeitsverhältnisses schriftlich vom arbeitgeber anzuzeigen. Der kündigungsschutz für schwangere greift hier nicht. Der kündigungsschutz für diese zeit greift hier nicht.
Sehr geehrte fragestellerin der arbeitgeber hat leider bei der frage der verlängerung keine frist zu beachten da es ihm vollständig obliegt ob er dies macht. Befristeter arbeitsvertrag hätte verlängert werden müssen der vertrag hätte demnach trotz der schwangerschaft verlängert werden müssen.