Nach artikel 86 absatz 1 des grundgesetzes in verbindung mit 71 absatz 2 des bundesbesoldungsgesetzes in der fassung der bekanntmachung vom 19. Allgemeine verwaltungsvorschrift zum bundesbesoldungsgesetz bbesgvwv vom 14. Montagetätigkeit krankenhausaufenthalt oder aufenthalt in einer justizvollzugsanstalt der wohnraum weiterhin der mittelpunkt der lebensbeziehungen bleibt vgl.