Allgemeine verwaltungsvorschrift zum bundesbesoldungsgesetz bbesgvwv vom 14. Wohngeld wird nur für selbst genutzten wohnraum geleistet. Nach artikel 86 absatz 1 des grundgesetzes in verbindung mit 71 absatz 2 des bundesbesoldungsgesetzes in der fassung der bekanntmachung vom 19.