Vorlage offertenanfrage. Im schweizerischen arbeitsgesetz arg verpflichtet der artikel 46 alle arbeitgeber dazu verzeichnisse oder andere unterlagen aus denen die erforderlichen angaben ersichtlich sind den vollzugs sowie aufsichtsorganen zur verfügung zu stellen. Zur einfachen auswertung der eingetroffenen offerten empfehlen wir ihnen die vergleichsmatrix.