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Wie schreibt man mahnung an mieter. Jeder unternehmer kennt die situation dass kunden gelieferte waren oder erbrachte leistungen nicht rechtzeitig bezahlen. Was muss in der abmahnung stehen. Für das eine sollte es sein. Eine mahnung ist ein schreiben vom vermieter an den mieter in dem der vermieter ein vertragswidriges verhalten anspricht und den mieter zum unterlassen dieses verhaltens auffordert.
Damit ihre abmahnung nicht unwirksam ist und im falle einer anschließenden kündigung des mietverhältnisses auch vor dem amtsrichter einer prüfung standhält sollten sie sich an die formalien einer mietrechtlichen abmahnung halten. Anlässlich dieses gespräches können sie ihm dann. Das bedeutet eine abmahnung kann sowohl mündlich als auch schriftlich ausgesprochen werden allerdings erfolgt eine abmahnung aus beweisgründen üblicherweise schriftlich. Ich fordere sie hiermit letztmalig auf dieser aufforderung nachzukommen.
Einer mahnung bedarf es dazu nicht. Die gesamte summe beträgt 400 eur an miete und 10 eur mahngebühr. Daher erhalten sie mit diesem schreiben die erste mahnung. Die mahnung ist eine grundvoraussetzung auch mit ausnahmen für die außerordentliche oder fristlose kündigung eines mietvertrages.
Die anzahl der mahnungen die du schreiben musst bevor du dich ans gericht oder einen anwalt wendest sind nicht vorgeschrieben. Aber prinzipiell kann jeder eine abmahnung selbst schreiben und gerade wenn es beispielsweise darum geht einen arbeitnehmer oder einen mieter abzumahnen müssen nur einige wenige punkte beachtet werden. Die kosten für die mahnung betragen 10 eur. Wenn sie ihren mieter anrufen anstatt ihm zu schreiben erfahren sie noch am ehesten warum er nicht zahlt.
Nun stellt sich aber die frage wie man denn nun eine wasserdichte abmahnung schreibt. Auch wenn eine mahnung und auch eine abmahnung nicht immer erforderlich sind sollte der vermieter die mahnung daher trotzdem aussprechen um dem mieter die möglichen folgen vor augen zu führen und durch die ankündigung das mietverhältnis anderenfalls zu kündigen dessen die bereitschaft zur zahlung zu fördern. Grundsätzlich schreibt das mietrecht keine besondere form für abmahnungen vor.