Abmahnung kündigung mietvertrag. Ein häufiger irrtum ist dass drei abmahnungen notwendig sind um eine rechtfolge auslösen zu können. Die abmahnung übt lediglich eine warnfunktion aus. Der vermieter kann den mieter nicht einfach ohne abmahnung kündigen. Eine fristlose kündigung ohne vorherige abmahnung ist nur in seltenen fällen zulässig.
Außerdem ist die abmahnung kraft gesetzes unter anderem voraussetzung für die fristlose kündigung eines mietvertrags nach 543 bgb. Seitens des mieters kann das zum beispiel eine dauerhaft mangelnde heizleistung oder ungeziefer in der wohnung sein. 1 abmahnung und unterlassungsklage. Eine einzige abmahnung kann für die aber kündigung ausreichend sein das gesetz schreibt keine bestimmte anzahl von abmahnungen vor.
Wenn sie sich die option einer möglichen kündigung des mietverhältnisses offen halten wollen sollten sie vorsichtshalber immer eine entsprechende kündigungsandrohung in ihre abmahnung aufnehmen. Die abmahnung ist nur ausnahmsweise entbehrlich etwa wenn mit sicherheit feststeht dass der mieter das vertragswidrige verhalten nicht abstellen will oder kann. Sollte es zu einer kündigung und daraufhin zu einem gerichtsverfahren kommen ist es sache des gerichts die abmahnung auf ihre rechtmäßigkeit hin zu prüfen. Die amtsrichterin war auf ihrer seite die fristlose kündigung verneinte sie durch die summe der abmahnungen sei jedoch eine ordentliche kündigung des mietverhältnisses durchaus gerechtfertigt.
Der unterlassungsklage muss grundsätzlich eine abmahnung vorausgehen. Je häufiger sie einen mieter abgemahnt haben und er sein verhalten nicht geändert hat desto besser sind bei fristloser kündigung ihre chancen vor gericht. Es ist dem mieter zudem natürlich unbenommen auf eine abmahnung hin eine gegendarstellung abzugeben. Sie soll dem abgemahnten vor augen führen dass der abmahnende nicht mehr bereit ist ein bestimmtes verhalten zu dulden.
Die abmahnung sollte aber auf jeden fall den hinweis auf eine mögliche fristlose kündigung enthalten sollte die frist ungenutzt verstreichen. In der abmahnung sofort mit kündigung drohen. Eine fristlose kündigung ist nur aus wichtigem grund und nach vorheriger abmahnung zulässig. Die abmahnung ist außerdem in der regel unverzichtbar wenn der vermieter den mieter aufgrund seines fehlverhaltens fristlos kündigen will vgl.
Aber nicht jede abmahnung oder kündigung ist rechtlich zulässig.