
Abmahnung kündigung mietvertrag. Aber nicht jede abmahnung oder kündigung ist rechtlich zulässig. Außerdem ist die abmahnung kraft gesetzes unter anderem voraussetzung für die fristlose kündigung eines mietvertrags nach 543 bgb. Der vermieter kann den mieter nicht einfach ohne abmahnung kündigen. Die abmahnung übt lediglich eine warnfunktion aus.
Wenn sie sich die option einer möglichen kündigung des mietverhältnisses offen halten wollen sollten sie vorsichtshalber immer eine entsprechende kündigungsandrohung in ihre abmahnung aufnehmen. Eine einzige abmahnung kann für die aber kündigung ausreichend sein das gesetz schreibt keine bestimmte anzahl von abmahnungen vor. Je häufiger sie einen mieter abgemahnt haben und er sein verhalten nicht geändert hat desto besser sind bei fristloser kündigung ihre chancen vor gericht. Die abmahnung sollte aber auf jeden fall den hinweis auf eine mögliche fristlose kündigung enthalten sollte die frist ungenutzt verstreichen.
Die abmahnung ist nur ausnahmsweise entbehrlich etwa wenn mit sicherheit feststeht dass der mieter das vertragswidrige verhalten nicht abstellen will oder kann. Es sei der eigentümerin und der vertretenden verwaltung nicht zumutbar permanent den mieteingang zu kontrollieren. Sieben abmahnungen kündigte die eigentümerin den mietvertrag fristlos hilfsweise ordentlich. Der unterlassungsklage muss grundsätzlich eine abmahnung vorausgehen.
Eine fristlose kündigung ohne vorherige abmahnung ist nur in seltenen fällen zulässig. Vom arbeitgeber eine abmahnung oder gar kündigung zu erhalten ist der alptraum eines jeden arbeitnehmers. Ein häufiger irrtum ist dass drei abmahnungen notwendig sind um eine rechtfolge auslösen zu können. Seitens des mieters kann das zum beispiel eine dauerhaft mangelnde heizleistung oder ungeziefer in der wohnung sein.
Es ist dem mieter zudem natürlich unbenommen auf eine abmahnung hin eine gegendarstellung abzugeben. Die amtsrichterin war auf ihrer seite die fristlose kündigung verneinte sie durch die summe der abmahnungen sei jedoch eine ordentliche kündigung des mietverhältnisses durchaus gerechtfertigt. Eine fristlose kündigung ist nur aus wichtigem grund und nach vorheriger abmahnung zulässig. Die abmahnung ist außerdem in der regel unverzichtbar wenn der vermieter den mieter aufgrund seines fehlverhaltens fristlos kündigen will vgl.
Sie soll dem abgemahnten vor augen führen dass der abmahnende nicht mehr bereit ist ein bestimmtes verhalten zu dulden.