Abmahnungen. Eine abmahnung ist eine reaktion des arbeitgebers auf ein arbeitsvertragswidriges verhalten des arbeitnehmers. Rechtsgeschäfte basieren auf der einigung über die wesentlichen parameter der vertraglichen beziehung. Die arbeitsrechtliche abmahnung hat viele funktionen. Die auswirkungen sind dabei nicht unterheblich denn nicht jeder weiß auf anhieb wie er sich richtig zu verhalten hat und wer eigentlich abmahnen darf.
Grundsätzlich sind abmahnungen für jeden bereich zivilrechtlicher unterlassungsansprüche und in jedem vertraglichen dauerschuldverhältnis einsetzbar. Rechtsstreitigkeiten die mit einem abmahnschreiben begonnen haben können sich zu einem regelrechten kleinkrieg entwickeln. Dem arbeitgeber soll sie manchmal den weg zur kündigung ebnen manchmal setzt er sie ein um den arbeitnehmer zu bändigen. Abmahnungen können jeden treffen.
Eine abmahnung kann grundsätzlich jeden treffen. Hier ein überblick über voraussetzungen formalien frist und folgen. Eine abmahnung ist die formale aufforderung eine bestimmte handlung oder ein bestimmtes verhalten zu unterlassen. Sie kann vorstufe einer kündigung sein.
Die abmahnung gehört zu den disziplinarrechtlichen maßnahmen die einem arbeitgeber beim verstoß eines arbeitnehmers gegen die arbeitspflicht arbeitsanweisungen dienstanweisungen oder die betriebsordnung zur verfügung stehen. Sie sind eine kostengünstige und direkte methode um streitigkeiten ohne einschaltung eines gerichts beizulegen. Für den arbeitnehmer hat sie eine warnfunktion. Zu diesem zweck wird ein schriftlicher arbeitsvertrag aufgesetzt der einerseits konkret beschreibt was vom jeweiligen vertragspartner erwartet wird und was dieser wiederum andererseits einfordern kann.
Abmahnungen fordern den adressaten gewöhnlich dazu auf ein bestimmtes unerwünschtes verhalten zu unterlassen.