
Abmahnungen. Eine abmahnung kann grundsätzlich jeden treffen. Dem arbeitgeber soll sie manchmal den weg zur kündigung ebnen manchmal setzt er sie ein um den arbeitnehmer zu bändigen. Rechtsstreitigkeiten die mit einem abmahnschreiben begonnen haben können sich zu einem regelrechten kleinkrieg entwickeln. Die auswirkungen sind dabei nicht unterheblich denn nicht jeder weiß auf anhieb wie er sich richtig zu verhalten hat und wer eigentlich abmahnen darf.
Für den arbeitnehmer hat sie eine warnfunktion. Abmahnungen können jeden treffen. Eine abmahnung ist die formale aufforderung eine bestimmte handlung oder ein bestimmtes verhalten zu unterlassen. Grundsätzlich sind abmahnungen für jeden bereich zivilrechtlicher unterlassungsansprüche und in jedem vertraglichen dauerschuldverhältnis einsetzbar.
Zu diesem zweck wird ein schriftlicher arbeitsvertrag aufgesetzt der einerseits konkret beschreibt was vom jeweiligen vertragspartner erwartet wird und was dieser wiederum andererseits einfordern kann. Eine abmahnung verfolgt einerseits den zweck dem arbeitnehmer klar zu machen dass er seinen pflichten nachkommen muss da ihm im wiederholungsfall die kündigung droht. Ob nun im internet oder auch in der täglichen arbeitswelt. Sie kann vorstufe einer kündigung sein.
Eine abmahnung ist eine reaktion des arbeitgebers auf ein arbeitsvertragswidriges verhalten des arbeitnehmers. Die abmahnung gehört zu den disziplinarrechtlichen maßnahmen die einem arbeitgeber beim verstoß eines arbeitnehmers gegen die arbeitspflicht arbeitsanweisungen dienstanweisungen oder die betriebsordnung zur verfügung stehen. Abmahnungen fordern den adressaten gewöhnlich dazu auf ein bestimmtes unerwünschtes verhalten zu unterlassen. Hier ein überblick über voraussetzungen formalien frist und folgen.
Die arbeitsrechtliche abmahnung hat viele funktionen.