Arbeitsrecht arbeitnehmerschutzrecht. Der arbeitnehmer ist der schwächere partner in einem beschäftigungsverhältnis und muss daher auch besonders geschützt werden. Das österreichische arbeitsrecht ist die gesamtheit der bestimmungen die in teils öffentlich rechtlichen teils privatrechtlichen vereinbarungen die rechte und pflichten zwischen arbeitgebern und arbeitnehmern regelt. Als erste instanz für den arbeitnehmerschutz gilt die sozialversicherung dann folgen die gewerkschaften und der staat. Aber sie haften nicht immer.
Wir konzentrieren uns auf das beratende und planende arbeitsrecht. Arbeitsrecht arbeitsvertrags und arbeitsverhältnisrecht. Streitverfahren werden geführt wenn sie nicht vermeidbar sind dann aber meist erfolgreich. Fachanwalt fachanwälte für arbeitsrecht anwalt anwälte bei kündigung berater im arbeitsrecht beratung rechtsberatung.
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