
Arbeitsrecht aufhebungsvertrag durch arbeitnehmer. Die meisten arbeitnehmer wünschen sich einen arbeitsplatz den sie gerne betreten und der für ein sicheres gehalt sorgt. Der arbeitgeber hat durch den aufhebungsvertrag sozusagen die möglichkeit sich mittels zahlung einer abfindung freizukaufen. Der arbeitgeber weist den arbeitnehmer darauf hin dass er auskünfte über mögliche sozialversicherungs und steuerrechtliche auswirkungen dieses aufhebungsvertrages bei den sozialversicherungsträgern insbesondere der agentur für arbeit sowie dem finanzamt einholen soll. Am besten zu einem fachanwalt für arbeitsrecht der ausschließlich arbeitnehmer vertritt.
Falls sie nach einem betriebsübergang einen aufhebungsvertrag angeboten bekommen sollten sie zu einem spezialisierten anwalt gehen. Der arbeitnehmer verzichtet insoweit auf weitere hinweise des arbeitgebers. Aktuelle rechtsinformationen und tipps wie sie bei aufhebungsverträgen fehler vermeiden und ihre rechte effektiv wahren hensche rechtsanwälte fachanwaltskanzlei für arbeitsrecht. Zweiseitig bedeutet dabei dass sowohl arbeitnehmer als auch arbeitgeber zustimmen müssen.
So können unterschiedliche gründe dazu führen dass ein arbeitsverhältnis beendet werden muss. Für arbeitnehmer bieten sich durch einen aufhebungsvertrag insbesondere folgende vorteile. Doch nicht immer läuft alles wie es sich beschäftigte oder ihre arbeitgeber wünschen. Falls schon ein neuer job in aussicht steht müssen die geltenden kündigungsfristen nicht eingehalten werden.
Für den arbeitnehmer hingegen kann die einvernehmliche beendigung eines arbeitsverhältnisses erhebliche nachteile mit sich bringen vor allem im hinblick auf versorgungsansprüche und leistungen der arbeitsagentur. Es besteht in der regel kein gesetzlicher anspruch auf eine abfindung wenn ein aufhebungsvertrag geschlossen wurde. Versucht ein arbeitgeber dieses verbot durch einen aufhebungsvertrag zu umgehen kann dies zur unwirksamkeit führen. Der aufhebungsvertrag ist die einverständliche vereinbarung zwischen arbeitgeber und arbeitnehmer das arbeitsverhältnis zu einem bestimmten zeitpunkt zu beenden.
Zudem kann im aufhebungsvertrag die ausstellung eines guten qualifizierten zeugnisses vereinbart werden. Der arbeitgeber erteilt hierzu keine auskunft.