Arbeitsrecht aufhebungsvertrag durch arbeitnehmer. Der aufhebungsvertrag ist eine zweiseitige individuelle vereinbarung zwischen dem arbeitgeber und dem arbeitnehmer der die auflösung des arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten zeitpunkt regelt. Zwischen arbeitgeber und arbeitnehmer läuft nicht immer alles rosig. Der aufhebungsvertrag ist die einverständliche vereinbarung zwischen arbeitgeber und arbeitnehmer das arbeitsverhältnis zu einem bestimmten zeitpunkt zu beenden. Falls schon ein neuer job in aussicht steht müssen die geltenden kündigungsfristen nicht eingehalten werden.
Aktuelle rechtsinformationen und tipps wie sie bei aufhebungsverträgen fehler vermeiden und ihre rechte effektiv wahren hensche rechtsanwälte fachanwaltskanzlei für arbeitsrecht. Die meisten arbeitnehmer wünschen sich einen arbeitsplatz den sie gerne betreten und der für ein sicheres gehalt sorgt. Der arbeitgeber erteilt hierzu keine auskunft. Versucht ein arbeitgeber dieses verbot durch einen aufhebungsvertrag zu umgehen kann dies zur unwirksamkeit führen.
Für arbeitnehmer bieten sich durch einen aufhebungsvertrag insbesondere folgende vorteile. Doch nicht immer läuft alles wie es sich beschäftigte oder ihre arbeitgeber wünschen. Am besten zu einem fachanwalt für arbeitsrecht der ausschließlich arbeitnehmer vertritt. Durch einen aufhebungsvertrag können arbeitnehmer und arbeitgeber ein arbeitsverhältnis einvernehmlich zu einem bestimmten zeitpunkt auflösen.
Der arbeitgeber hat durch den aufhebungsvertrag sozusagen die möglichkeit sich mittels zahlung einer abfindung freizukaufen. Falls sie nach einem betriebsübergang einen aufhebungsvertrag angeboten bekommen sollten sie zu einem spezialisierten anwalt gehen. Für den arbeitnehmer hingegen kann die einvernehmliche beendigung eines arbeitsverhältnisses erhebliche nachteile mit sich bringen vor allem im hinblick auf versorgungsansprüche und leistungen der arbeitsagentur. So können unterschiedliche gründe dazu führen dass ein arbeitsverhältnis beendet werden muss.
Es besteht in der regel kein gesetzlicher anspruch auf eine abfindung wenn ein aufhebungsvertrag geschlossen wurde. Zweiseitig bedeutet dabei dass sowohl arbeitnehmer als auch arbeitgeber zustimmen müssen.