Arbeitsrecht aufhebungsvertrag durch arbeitnehmer. Falls sie nach einem betriebsübergang einen aufhebungsvertrag angeboten bekommen sollten sie zu einem spezialisierten anwalt gehen. Der arbeitgeber erteilt hierzu keine auskunft. Der aufhebungsvertrag ist die einverständliche vereinbarung zwischen arbeitgeber und arbeitnehmer das arbeitsverhältnis zu einem bestimmten zeitpunkt zu beenden. Für arbeitnehmer bieten sich durch einen aufhebungsvertrag insbesondere folgende vorteile.
Die meisten arbeitnehmer wünschen sich einen arbeitsplatz den sie gerne betreten und der für ein sicheres gehalt sorgt. Der arbeitgeber weist den arbeitnehmer darauf hin dass er auskünfte über mögliche sozialversicherungs und steuerrechtliche auswirkungen dieses aufhebungsvertrages bei den sozialversicherungsträgern insbesondere der agentur für arbeit sowie dem finanzamt einholen soll. Der arbeitnehmer verzichtet insoweit auf weitere hinweise des arbeitgebers. Der aufhebungsvertrag ist eine zweiseitige individuelle vereinbarung zwischen dem arbeitgeber und dem arbeitnehmer der die auflösung des arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten zeitpunkt regelt.
Doch nicht immer läuft alles wie es sich beschäftigte oder ihre arbeitgeber wünschen. Zudem kann im aufhebungsvertrag die ausstellung eines guten qualifizierten zeugnisses vereinbart werden. Am besten zu einem fachanwalt für arbeitsrecht der ausschließlich arbeitnehmer vertritt. Es kann verschiedene gründe dafür geben dass der arbeitnehmer das beschäftigungsverhältnis beenden möchte.
Durch einen aufhebungsvertrag können arbeitnehmer und arbeitgeber ein arbeitsverhältnis einvernehmlich zu einem bestimmten zeitpunkt auflösen. Zwischen arbeitgeber und arbeitnehmer läuft nicht immer alles rosig. Zweiseitig bedeutet dabei dass sowohl arbeitnehmer als auch arbeitgeber zustimmen müssen. Der arbeitgeber hat durch den aufhebungsvertrag sozusagen die möglichkeit sich mittels zahlung einer abfindung freizukaufen.
Aktuelle rechtsinformationen und tipps wie sie bei aufhebungsverträgen fehler vermeiden und ihre rechte effektiv wahren hensche rechtsanwälte fachanwaltskanzlei für arbeitsrecht. Es besteht in der regel kein gesetzlicher anspruch auf eine abfindung wenn ein aufhebungsvertrag geschlossen wurde.