
Arbeitsrecht aufhebungsvertrag durch arbeitnehmer. Der aufhebungsvertrag ist die einverständliche vereinbarung zwischen arbeitgeber und arbeitnehmer das arbeitsverhältnis zu einem bestimmten zeitpunkt zu beenden. Doch nicht immer läuft alles wie es sich beschäftigte oder ihre arbeitgeber wünschen. Falls sie nach einem betriebsübergang einen aufhebungsvertrag angeboten bekommen sollten sie zu einem spezialisierten anwalt gehen. Es besteht in der regel kein gesetzlicher anspruch auf eine abfindung wenn ein aufhebungsvertrag geschlossen wurde.
Der arbeitgeber weist den arbeitnehmer darauf hin dass er auskünfte über mögliche sozialversicherungs und steuerrechtliche auswirkungen dieses aufhebungsvertrages bei den sozialversicherungsträgern insbesondere der agentur für arbeit sowie dem finanzamt einholen soll. Die meisten arbeitnehmer wünschen sich einen arbeitsplatz den sie gerne betreten und der für ein sicheres gehalt sorgt. Der arbeitgeber hat durch den aufhebungsvertrag sozusagen die möglichkeit sich mittels zahlung einer abfindung freizukaufen. Für arbeitnehmer bieten sich durch einen aufhebungsvertrag insbesondere folgende vorteile.
Falls schon ein neuer job in aussicht steht müssen die geltenden kündigungsfristen nicht eingehalten werden. Durch einen aufhebungsvertrag können arbeitnehmer und arbeitgeber ein arbeitsverhältnis einvernehmlich zu einem bestimmten zeitpunkt auflösen. Der aufhebungsvertrag ist eine zweiseitige individuelle vereinbarung zwischen dem arbeitgeber und dem arbeitnehmer der die auflösung des arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten zeitpunkt regelt. Der arbeitgeber erteilt hierzu keine auskunft.
Zudem kann im aufhebungsvertrag die ausstellung eines guten qualifizierten zeugnisses vereinbart werden. So können unterschiedliche gründe dazu führen dass ein arbeitsverhältnis beendet werden muss. Für den arbeitnehmer hingegen kann die einvernehmliche beendigung eines arbeitsverhältnisses erhebliche nachteile mit sich bringen vor allem im hinblick auf versorgungsansprüche und leistungen der arbeitsagentur. Am besten zu einem fachanwalt für arbeitsrecht der ausschließlich arbeitnehmer vertritt.
Zwischen arbeitgeber und arbeitnehmer läuft nicht immer alles rosig. Der arbeitnehmer verzichtet insoweit auf weitere hinweise des arbeitgebers.