
Arbeitsrecht aufhebungsvertrag durch arbeitnehmer. Es kann verschiedene gründe dafür geben dass der arbeitnehmer das beschäftigungsverhältnis beenden möchte. Am besten zu einem fachanwalt für arbeitsrecht der ausschließlich arbeitnehmer vertritt. Falls schon ein neuer job in aussicht steht müssen die geltenden kündigungsfristen nicht eingehalten werden. Der aufhebungsvertrag ist die einverständliche vereinbarung zwischen arbeitgeber und arbeitnehmer das arbeitsverhältnis zu einem bestimmten zeitpunkt zu beenden.
Der arbeitgeber erteilt hierzu keine auskunft. So können unterschiedliche gründe dazu führen dass ein arbeitsverhältnis beendet werden muss. Der arbeitgeber weist den arbeitnehmer darauf hin dass er auskünfte über mögliche sozialversicherungs und steuerrechtliche auswirkungen dieses aufhebungsvertrages bei den sozialversicherungsträgern insbesondere der agentur für arbeit sowie dem finanzamt einholen soll. Der arbeitnehmer verzichtet insoweit auf weitere hinweise des arbeitgebers.
Es besteht in der regel kein gesetzlicher anspruch auf eine abfindung wenn ein aufhebungsvertrag geschlossen wurde. Durch einen aufhebungsvertrag können arbeitnehmer und arbeitgeber ein arbeitsverhältnis einvernehmlich zu einem bestimmten zeitpunkt auflösen. Zweiseitig bedeutet dabei dass sowohl arbeitnehmer als auch arbeitgeber zustimmen müssen. Für arbeitnehmer bieten sich durch einen aufhebungsvertrag insbesondere folgende vorteile.
Versucht ein arbeitgeber dieses verbot durch einen aufhebungsvertrag zu umgehen kann dies zur unwirksamkeit führen. Der arbeitgeber hat durch den aufhebungsvertrag sozusagen die möglichkeit sich mittels zahlung einer abfindung freizukaufen. Doch nicht immer läuft alles wie es sich beschäftigte oder ihre arbeitgeber wünschen. Die meisten arbeitnehmer wünschen sich einen arbeitsplatz den sie gerne betreten und der für ein sicheres gehalt sorgt.
Falls sie nach einem betriebsübergang einen aufhebungsvertrag angeboten bekommen sollten sie zu einem spezialisierten anwalt gehen. Für den arbeitnehmer hingegen kann die einvernehmliche beendigung eines arbeitsverhältnisses erhebliche nachteile mit sich bringen vor allem im hinblick auf versorgungsansprüche und leistungen der arbeitsagentur.