
Arbeitsrecht schweiz abfindung. An späterer stelle wird daher auf eine deutsche praxis verwiesen. Abfindung nach einer kündigung im schweizerischen arbeitsrecht gibt es zwar eine gesetzliche bestimmung zum thema abfindungabgangsentschädigung art. Nur bei abgang eines über 50jährigen arbeitnehmers nach mindestens 20 dienstjahren ist die ausrichtung einer entschädigung obligatorisch. Als abfindung wird im deutschen arbeitsrecht eine einmalige geldzahlung des arbeitgebers an den arbeitnehmer genannt die aus anlass der beendigung des arbeitsverhältnisses geleistet wird.
Das kommt mir sehr wenig vor für die zeit und einem verdienst von 2650 brutto im monat. Mitunter haben sie sich auch schon im vorfeld der kündigung beraten lassen. Kündigt der arbeitgeber rechtmäßig ist der arbeitgeber arbeitsrechtlich in der regel nicht verpflichtet dem arbeitnehmer eine abfindung zu zahlen. Arbeitnehmer haben nicht grundsätzlich anspruch auf abfindung wenn ihnen der arbeitgeber kündigt.
Es lässt sich hier in der schweiz keine allgemeingültige regel aufstellen. Auch wenn sie dies natürlich nicht zugeben wissen arbeitgeber deshalb vor gericht meist ganz genau ob und was bei der kündigung falsch gelaufen ist und ob und warum sie unwirksam ist. Kein gesetzliches recht auf abfindung. Mein arbeitgeber hat mir nen auflösungsvertrag angeboten mit 15000 abfindung.
Das schweizerische obligationenrecht or das arbeitsgesetz arg und die verordnungen zum arbeitsgesetz. Laut dem abfindungsrechner ständen mir 26500 zu. Das schweizerische arbeitsrecht umfasst. In der praxis hat diese regelung jedoch kaum noch bedeutung da zahlungen der beruflichen vorsorge vorrang haben.
An späterer stelle wird daher auf eine deutsche praxis verwiesen. Theoretisch gibt es für arbeitnehmer die älter als 50 jahre sind und mindestens 20 jahre im betrieb beschäftigt waren nach betriebsbedingten kündigungen abfindungszahlungen in höhe von 2 bis 8 monatslöhnen.