
Arbeitsrecht schweiz abfindung. An späterer stelle wird daher auf eine deutsche praxis verwiesen. Nur bei abgang eines über 50jährigen arbeitnehmers nach mindestens 20 dienstjahren ist die ausrichtung einer entschädigung obligatorisch. Es lässt sich hier in der schweiz keine allgemeingültige regel aufstellen. Theoretisch gibt es für arbeitnehmer die älter als 50 jahre sind und mindestens 20 jahre im betrieb beschäftigt waren nach betriebsbedingten kündigungen abfindungszahlungen in höhe von 2 bis 8 monatslöhnen.
In der praxis hat diese regelung jedoch kaum noch bedeutung da zahlungen der beruflichen vorsorge vorrang haben. Seit einführung des personalvorsorgeobligatoriums hat die abgangsentschädigung im sinne von or 339a an bedeutung verloren. An späterer stelle wird daher auf eine deutsche praxis verwiesen. Auch wenn sie dies natürlich nicht zugeben wissen arbeitgeber deshalb vor gericht meist ganz genau ob und was bei der kündigung falsch gelaufen ist und ob und warum sie unwirksam ist.
Mitunter haben sie sich auch schon im vorfeld der kündigung beraten lassen. Or jedoch können nur sehr wenige arbeitnehmer davon profitieren. Abfindung nach einer kündigung im schweizerischen arbeitsrecht gibt es zwar eine gesetzliche bestimmung zum thema abfindungabgangsentschädigung art. Kein gesetzliches recht auf abfindung.
Das kommt mir sehr wenig vor für die zeit und einem verdienst von 2650 brutto im monat. Kündigt der arbeitgeber rechtmäßig ist der arbeitgeber arbeitsrechtlich in der regel nicht verpflichtet dem arbeitnehmer eine abfindung zu zahlen. Mein arbeitgeber hat mir nen auflösungsvertrag angeboten mit 15000 abfindung. Abfindungen werden trotzdem häufig gezahlt weil unternehmen das risiko eines gerichtsverfahrens vermeiden wollen und deshalb einen aufhebungsvertrag abschließen.
Arbeitnehmer haben nicht grundsätzlich anspruch auf abfindung wenn ihnen der arbeitgeber kündigt. Als abfindung wird im deutschen arbeitsrecht eine einmalige geldzahlung des arbeitgebers an den arbeitnehmer genannt die aus anlass der beendigung des arbeitsverhältnisses geleistet wird.