
Arbeitsrecht schweiz abfindung. Abfindung nach einer kündigung im schweizerischen arbeitsrecht gibt es zwar eine gesetzliche bestimmung zum thema abfindungabgangsentschädigung art. Mein arbeitgeber hat mir nen auflösungsvertrag angeboten mit 15000 abfindung. In der praxis hat diese regelung jedoch kaum noch bedeutung da zahlungen der beruflichen vorsorge vorrang haben. Das kommt mir sehr wenig vor für die zeit und einem verdienst von 2650 brutto im monat.
Arbeitnehmer haben nicht grundsätzlich anspruch auf abfindung wenn ihnen der arbeitgeber kündigt. Kein gesetzliches recht auf abfindung. Mitunter haben sie sich auch schon im vorfeld der kündigung beraten lassen. Nur bei abgang eines über 50jährigen arbeitnehmers nach mindestens 20 dienstjahren ist die ausrichtung einer entschädigung obligatorisch.
Es lässt sich hier in der schweiz keine allgemeingültige regel aufstellen. Theoretisch gibt es für arbeitnehmer die älter als 50 jahre sind und mindestens 20 jahre im betrieb beschäftigt waren nach betriebsbedingten kündigungen abfindungszahlungen in höhe von 2 bis 8 monatslöhnen. Seit einführung des personalvorsorgeobligatoriums hat die abgangsentschädigung im sinne von or 339a an bedeutung verloren. Or jedoch können nur sehr wenige arbeitnehmer davon profitieren.
An späterer stelle wird daher auf eine deutsche praxis verwiesen. An späterer stelle wird daher auf eine deutsche praxis verwiesen. Das schweizerische arbeitsrecht umfasst. Als abfindung wird im deutschen arbeitsrecht eine einmalige geldzahlung des arbeitgebers an den arbeitnehmer genannt die aus anlass der beendigung des arbeitsverhältnisses geleistet wird.
Laut dem abfindungsrechner ständen mir 26500 zu. Abfindungen werden trotzdem häufig gezahlt weil unternehmen das risiko eines gerichtsverfahrens vermeiden wollen und deshalb einen aufhebungsvertrag abschließen.