
Arbeitsrecht schweiz abfindung. Arbeitnehmer haben nicht grundsätzlich anspruch auf abfindung wenn ihnen der arbeitgeber kündigt. Kündigt der arbeitgeber rechtmäßig ist der arbeitgeber arbeitsrechtlich in der regel nicht verpflichtet dem arbeitnehmer eine abfindung zu zahlen. Abfindungen werden trotzdem häufig gezahlt weil unternehmen das risiko eines gerichtsverfahrens vermeiden wollen und deshalb einen aufhebungsvertrag abschließen. Es lässt sich hier in der schweiz keine allgemeingültige regel aufstellen.
Seit einführung des personalvorsorgeobligatoriums hat die abgangsentschädigung im sinne von or 339a an bedeutung verloren. Mitunter haben sie sich auch schon im vorfeld der kündigung beraten lassen. Theoretisch gibt es für arbeitnehmer die älter als 50 jahre sind und mindestens 20 jahre im betrieb beschäftigt waren nach betriebsbedingten kündigungen abfindungszahlungen in höhe von 2 bis 8 monatslöhnen. In der praxis hat diese regelung jedoch kaum noch bedeutung da zahlungen der beruflichen vorsorge vorrang haben.
Kein gesetzliches recht auf abfindung. Das schweizerische obligationenrecht or das arbeitsgesetz arg und die verordnungen zum arbeitsgesetz. Das schweizerische arbeitsrecht umfasst. Das kommt mir sehr wenig vor für die zeit und einem verdienst von 2650 brutto im monat.
Nur bei abgang eines über 50jährigen arbeitnehmers nach mindestens 20 dienstjahren ist die ausrichtung einer entschädigung obligatorisch. Laut dem abfindungsrechner ständen mir 26500 zu. Or jedoch können nur sehr wenige arbeitnehmer davon profitieren. An späterer stelle wird daher auf eine deutsche praxis verwiesen.
Mein arbeitgeber hat mir nen auflösungsvertrag angeboten mit 15000 abfindung. Arbeitgeber kennen ihre risiken anders als das gericht kennen arbeitgeber ihre prozessrisiken meist da sie normalerweise von spezialisten vertreten werden.