Arbeitsvertrag für aushilfen im stundenlohn. Aushilfskräfte sind regelmäßig arbeitnehmer. Auch für geleistete überstunden gilt der arbeitsvertrag als richtlinie. Gleiches gilt für die sogenannten minijobber die eine häufig auch als 450 euro job oder als geringfügig beschäftigung bezeichnete tätigkeit ausüben. Der vetrag enthält regelungen über die art der tätigkeit eine probezeit den beschäftigungsbeginn die wochen arbeitszeit den.
Oft werden aushilfen jedoch mit minijobbern gleichgesetzt und sollten daher ein gehalt von 450 euro im monat nicht überschreiten da sonst steuern gezahlt werden müssen. Wir beschäftigen uns im folgenden mit den besonderheiten vom arbeitsvertrag für die aushilfe die auf stundenbasis bezahlt wird. Die nachfolgende liste enthält verschiedene muster zum beispiel einen muster arbeitsvertrag mit teilzeitangestellten oder für einen minijob oder auch ein muster für einen aufhebungsvertrag. Mit unserem muster arbeitsvertrag stundenlohn schliessen sie effizient rechtssichere verträge im stundenlohn ab und regeln die abgeltung von ferien durch lohnzuschlag vertraglich korrekt.
Wenn dort festgelegt ist dass sie wöchentlich oder monatlich eine bestimmte anzahl an mehrarbeit oder überstunden ableisten müssen dann müssen sie sich auch daran halten. Mit dieser kostenlosen muster vorlage für einen arbeitsvertrag vereinbaren arbeitgeber und arbeitnehmer eine geringfügige beschäftigung auch minijob genannt. Die bemessung der vergütung von aushilfen darf grundsätzlich nicht hinter derjenigen anderer arbeitnehmer zurückbleiben selbst wenn in der praxis überwiegend anders verfahren wird. Geringfügig entlohnte beschäftigte bei anwendung des musters ist zu prüfen welche vertragsbestimmungen übernommen werden wollen.
Aushilfen also personen mit fehlender oder branchenfremder ausbildung können durchaus in teilzeit und vollzeitstellen mit unterschiedlichen gehaltsspannen eingesetzt werden. Für aushilfen besteht laut mindestlohngesetz ein genereller anspruch auf den mindestlohn. Dieser standard arbeitsvertrag kann als vertragsvorlage für unterschiedliche beschäftigungsverhältnisse dienen.