
Arbeitsvertrag inhalt gesetz. Der arbeitnehmer hat bei beendigung eines arbeitsverhältnisses anspruch auf ein schriftliches zeugnis. Mindestens diese im nachweisg genannten punkte sollten damit auch in einem arbeitsvertrag geregelt werden. Hat das arbeitsverhältnis bereits bei inkrafttreten dieses gesetzes bestanden so ist dem arbeitnehmer auf sein verlangen innerhalb von zwei monaten eine niederschrift im sinne des 2 auszuhändigen. Ein arbeitsvertrag regelt die rechte und pflichten innerhalb eines arbeitsverhältnisses zwischen arbeitgeber und arbeitnehmer.
Dies gilt allerdings nicht unbegrenzt. Vielfach werden musterarbeitsverträge übernommen ohne sie allerdings auf die besonderheiten des konkreten arbeitsverhältnisses zu überprüfen und ggf. Es herrscht vertragsfreiheit in deutschland. Tut er dies nicht helfen die arbeitsgerichte bei späteren problemen den arbeitnehmern.
Das bedeutet dass arbeitgeber wie arbeitnehmer bei der gestaltung eines arbeitsvertrags kaum an regeln gebunden sind. Ein arbeitsvertrag ist ein privatrechtlicher vertrag. Das bedeutet dass man den arbeitsvertrag in der form und mit dem inhalt schließen kann wie man es möchte. Eine kenntnis der gesetze und der rechtsprechung ist für einen guten rechtssicheren arbeitsvertrag erforderlich.
Beide seiten sind bei der gestaltung des arbeitsvertrags frei. Soweit inhalt zeit und ort der arbeitsleistung im arbeitsvertrag nicht konkretisiert sind unterliegt deren bestimmung dem direktionsrecht des arbeitgebers das dieser nach billigem ermessen ausüben kann gewerbeordnung. Wenn kein schriftlicher arbeitsvertrag geschlossen wird muss ihr arbeitgeber ihnen nach diesem gesetz einen monat nach dem arbeitsbeginn ein von ihm unterzeichnetes schreiben mit den wichtigsten vertragsbedingungen aushändigen. Soweit eine früher ausgestellte niederschrift oder ein schriftlicher arbeitsvertrag die nach diesem gesetz erforderlichen angaben enthält entfällt diese verpflichtung.
Deshalb gilt der zunächst der grundsatz der vertragsfreiheit. Inhalt eines arbeitsvertrags der notwendige inhalt der vom arbeitgeber zu fertigenden niederschrift ergibt sich aus dem nachweisgesetz 2 nachwg.