
Arbeitsvertrag verlängerung probezeit. Sie scheitert in praktischer hinsicht aber daran dass bei einem überschreiten der sechsmonatigen wartezeit des 1 abs. 1 kschg in betrieben mit mehr als zehn mitarbeitern der allgemeine kündigungsschutz einsetzt. Lediglich die verlängerte probezeit entfaltet grundsätzlich keine wirkung. Arbeitnehmern empfehlen wir die einvernehmliche verlängerung der probezeit zu unterschreiben.
Verständlicherweise ist der wunsch nach einer verlängerung der probezeit groß. Der restliche arbeitsvertrag ist wirksam. Verlängerungsvereinbarungen bei denen die dauer der probezeit insgesamt sechs monate nicht überschreitet sind unproblematisch. Lediglich unter folgenden voraussetzungen können arbeitgeber die probezeit verlängern.
Sollte eine solche vereinbarung in ihrem arbeitsvertrag vorzufinden sein bedeutet es jedoch nicht dass ihr arbeitsverhältnis insgesamt unwirksam ist. Zwar ist eine verlängerung der probezeit theoretisch möglich. Eine verlängerung der probezeit ist unwirksam. Verlängerung der probezeit die im arbeitsvertrag festgelegte probezeit kann nur verlängert werden wenn ihr mitarbeiter einverstanden ist.
Es besteht die option einer probezeitverlängerung wenn im arbeitsvertrag von vornherein eine kürzere probezeit vereinbart wurde. Eine verlängerung der probezeit über sechs monate hinaus ist daher in der regel nicht möglich. Gleichzeitig wird es auch im interesse des arbeitnehmers liegen nochmals eine bewährungschance zu erhalten.