
Aufhebungsvertrag arbeitsvertrag vor arbeitsbeginn muster. Bei meinem aktuellen arbeitgeber habe ich fristgerecht zum 31012010 meine stelle gekündigt woraufhin ich einen arbeitsvertrag bei firma x mit arbeitsbeginn zum 01022010 unterschrieben habe. Sie wollen schließlich auch darauf vertrauen dürfen dass der unterzeichnete arbeitsvertrag gültig ist und bleibt. Der arbeitnehmer sollte also bevor er einen arbeitsvertrag vor arbeitsantritt kündigen will diesen genau auf eine solche klausel prüfen. In der regel ist eine kündigung vor arbeitsantritt jedoch ausgeschlossen.
Aufhebungsvertrag bei anwendung des musters ist zu prüfen welche vertragsbestimmungen übernommen werden wollen. Sieht ihr arbeitsvertrag einen rücktritt vor so können sie diesen natürlich erklären. Und sie sind frei für den anderen arbeitgeber. Es handelt sich hierbei nicht um ein verbindliches dokument sondern um eine orientierungshilfe die der jeweiligen anpassung bedarf.
Eine solche klausel können arbeitgeber in den arbeitsvertrag aufnehmen um zu verhindern dass der neu angeworbene mitarbeiter die stelle gar nicht antritt obwohl der arbeitsvertrag bereits unterschrieben wurde. Hier erhalten sie das muster eines aufhebungsvertrags. übrigens kann ein aufhebungsvertrag auch mit einhaltung der kündigungsfrist vereinbart werden. Im aufhebungsvertrag kann unter anderem die frage einer abfindung geregelt werden.
Dadurch würde rechtsunsicherheit geschaffen werden die es zu vermeiden gilt. Gegebenenfalls sind anpassungen und ergänzungen zu empfehlen. Anders verhält es sich wenn im betreffenden arbeitsvertrag die kündigung vor arbeitsantritt explizit ausgeschlossen wurde. Ich habe am 05082010 einen arbeitsvertrag bei der firma x mit arbeitsbeginn zum 01092010 unterschrieben.
Zur zeit bin ich in keinem beschäftigungsverhältnis. Es können je nach anstellungsverhältnis und ausgehandelten konditionen zusätzlich weitere klauseln enthalten sein. Sehr geehrte damen und herren zu folgender situation hätte ich ein paar klärende fragen. Bitten sie im zweifel um einen aufhebungsvertrag.