
Aufhebungsvertrag arbeitsvertrag vor arbeitsbeginn muster. Endet die frist schon vor arbeitsbeginn ist ihr arbeitsvertrag dann hinfällig. Ich habe am 05082010 einen arbeitsvertrag bei der firma x mit arbeitsbeginn zum 01092010 unterschrieben. Zur zeit bin ich in keinem beschäftigungsverhältnis. Und sie sind frei für den anderen arbeitgeber.
Eine solche klausel können arbeitgeber in den arbeitsvertrag aufnehmen um zu verhindern dass der neu angeworbene mitarbeiter die stelle gar nicht antritt obwohl der arbeitsvertrag bereits unterschrieben wurde. In der regel ist eine kündigung vor arbeitsantritt jedoch ausgeschlossen. Sieht ihr arbeitsvertrag einen rücktritt vor so können sie diesen natürlich erklären. Aufhebungsvertrag bei anwendung des musters ist zu prüfen welche vertragsbestimmungen übernommen werden wollen.
Im aufhebungsvertrag kann unter anderem die frage einer abfindung geregelt werden. Bei meinem aktuellen arbeitgeber habe ich fristgerecht zum 31012010 meine stelle gekündigt woraufhin ich einen arbeitsvertrag bei firma x mit arbeitsbeginn zum 01022010 unterschrieben habe. Sie wollen schließlich auch darauf vertrauen dürfen dass der unterzeichnete arbeitsvertrag gültig ist und bleibt. Zur zeit bin ich in keinem beschäftigungsverhältnis.
Sehr geehrte damen und herren zu folgender situation hätte ich ein paar klärende fragen. Anders verhält es sich wenn im betreffenden arbeitsvertrag die kündigung vor arbeitsantritt explizit ausgeschlossen wurde. Es können je nach anstellungsverhältnis und ausgehandelten konditionen zusätzlich weitere klauseln enthalten sein. Dann hat er weniger negative folgen für den arbeitnehmer da die agentur für arbeit keine sperrfrist gegen ihn verhängt.
Der arbeitnehmer sollte also bevor er einen arbeitsvertrag vor arbeitsantritt kündigen will diesen genau auf eine solche klausel prüfen. Bitten sie im zweifel um einen aufhebungsvertrag. übrigens kann ein aufhebungsvertrag auch mit einhaltung der kündigungsfrist vereinbart werden. Gegebenenfalls sind anpassungen und ergänzungen zu empfehlen.