Berechnungsbeispiel gewerbesteuer. Ein bestimmter teil des einkommens welcher steuerfrei ist. Der gesetzgeber hat bei der wahl der bemessungsgrundlage und bei der ausgestaltung der bewertungsregeln einer steuer einen großen spielraum solange sie geeignet sind den belastungsgrund der steuer zu erfassen und dabei die relation der wirtschaftsgüter zueinander realitätsgerecht abzubilden. Nicht jeder begriff ist als eigenes stichwort aufgeführt sondern findet sich häufig unter einem anderen begriff. Ein steuerfreibetrag ist eine betragliche höchstgrenze bis zu der einkünfte nicht versteuert werden müssen.
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