
Bestandteile einer rechnung ustg. 2 bezeichneten leistungsempfänger für eine lieferung oder sonstige leistung des unternehmers ausgestellt werden sofern dies vorher vereinbart wurde gutschrift. Eine verpflichtung zur ausstellung einer rechnung besteht nicht wenn der umsatz nach 4 nr. 14 ustg schreibt vor dass jede rechnung eine fortlaufende nummer mit einer oder mehreren zahlenreihen enthalten muss die zur identifizierung der rechnung vom rechnungsaussteller einmalig vergeben wird rechnungsnummer. Unbeschadet der verpflichtungen nach satz 1 nr.
Es empfiehlt sich jedoch diese bestandteile grundsätzlich in die rechnungen zu integrieren unabhängig vom betrag. Nur eine der beiden angaben ist zwingend erforderlich. Das kann ernste folgen haben denn auf jede rechnung deren betrag über 15000 liegt gehören die gesetzlich festgelegten 10 bestandteile einer rechnung. Für den vorsteuerabzug aus einer rechnung ist letztlich wichtig dass der unternehmer der den vorsteuerabzug in anspruch nehmen will den beweis dafür erbringen kann dass ihm die originalrechnung vorgelegen hat da er hierfür die objektive beweislast trägt.
Bei angabe der steuernummer reicht die 8 stellige nummer 12345678. Werden rechnungen nur auf elektronischem wege übermittelt ist der vorsteuerabzug nur möglich wenn die echtheit der herkunft die unversehrtheit des inhalts sowie die lesbarkeit gewährleistet wird. 1 und 2 satz 2 kann eine rechnung von einem in satz 1 nr. Erbringen unternehmen nur eine leistung von geringem wert oder werden waren über einen geringen wert geliefert so müssen auch sie rechnungen schreiben.
4 umsatzsteuergesetz sind unternehmer grundsätzlich verpflichtet. 4 ustg gemäß 14 abs. Angabe von steuernummer oder ust idnr. Eine rechnung muss folgende angaben enthalten 14 abs.
Es gibt keine verpflichtung zur angabe einer geräteidentifikationsnummer in der rechnung auch wenn der austausch der geräteidentifikationsnummer beispielsweise der imei nummer zwischen den geschäftspartnern allgemein im handelsverkehr üblich ist vergleiche abschnitt 145 abs15 s5 ustae. Pflichtangaben einer rechnung mit geringem betrag.