
Die kündigung bedarf der textform. Die textform ist im 126b bgb definiert als lesbare erklärung in der die person des erklärenden genannt ist und die auf einem dauerhaften datenträger abgegeben wird. Die unterschrift kann in diesem fall elektronisch nachgebildet werden beispielsweise durch scannen oder eine unterschrift am smartphone oder tablet. Verschicke deine kündigungen nach wie vor per brief beziehungsweise einschreiben oder als fax mit sendebestätigung. Eine kündigung in textform computerfax e mail sms ist nicht ausreichend.
Im unterschied zur schriftform bedarf es somit bei der textform keiner eigenhändigen unterschrift. Auch eine übermittlung der kündigung per telefax oder durch per e mail übersandtem scan der kündigung ist nicht ausreichend. Die textform bedeutet dass eine elektronische kündigung per fax oder e mail ausreicht. Beispiele für ein kündigungsschreiben in textform sind viele mobilfunkverträge und abonnements.
Bei schriftform muss im gegensatz zur textform ein schriftliches dokument vorliegen dass vom autor eigenhändig unterzeichnet wurde siehe dazu auch die nachstehende ausführungen. Für kündigungen hat der gesetzgeber aber bspw. Der textform entspricht nach bgb jede lesbare dauerhafte erklärung in der die person des erklärenden genannt ist und erkennbar ist dass die erklärung abgegeben wurde. Es bedarf unbedingt einer anpassung an die begleitumstände einer kündigung bis der paragraph das leben von kunden wirklich einfach und sicher gestaltet.
Das erfordernis der schriftform gilt.