Die kündigung bedarf der textform. Die unterschrift kann in diesem fall elektronisch nachgebildet werden beispielsweise durch scannen oder eine unterschrift am smartphone oder tablet. Ich glaube kaum daß sich jemand der wirklich sicher sein will daß der adressat die kündigung erhalten hat auf so etwas windiges wie eine. Was du schwarz auf weiß besitzt kannst du getros. Für kündigungen hat der gesetzgeber aber bspw.
4 die kündigung bedarf zu ihrer wirksamkeit der schriftform. Auch eine übermittlung der kündigung per telefax oder durch per e mail übersandtem scan der kündigung ist nicht ausreichend. Der textform entspricht nach bgb jede lesbare dauerhafte erklärung in der die person des erklärenden genannt ist und erkennbar ist dass die erklärung abgegeben wurde. Eine kündigung in textform computerfax e mail sms ist nicht ausreichend.
Das erfordernis der schriftform gilt. Verschicke deine kündigungen nach wie vor per brief beziehungsweise einschreiben oder als fax mit sendebestätigung. Beispiele für ein kündigungsschreiben in textform sind viele mobilfunkverträge und abonnements. Die textform ist im 126b bgb definiert als lesbare erklärung in der die person des erklärenden genannt ist und die auf einem dauerhaften datenträger abgegeben wird.
Im unterschied zur schriftform bedarf es somit bei der textform keiner eigenhändigen unterschrift.