
Erste mahnung zahlungsfrist. Die erste mahnung ist die an den schuldner gerichtete deutliche aufforderung zur erbringung der geschuldeten leistung in der regel zur bezahlung einer offenen rechnung. Mahnung sowie für mahnungsschreiben mit betreibung. Nur mit einem effektiven mahnwesen und einem funktionierenden forderungsmanagement lassen sich forderungen eintreiben und kunden dazu bewegen ausstehende forderungen zu begleichen. Das erste gesuch um verlängerung der zahlungsfrist ist gebührenfrei soweit keine fristerstreckung über das ende des jahres der steuerfälligkeit hinaus verlangt wird.
Irgendwann ist es zeit für die letzte mahnung selbst wenn unternehmen in der praxis auch schon mal bis zu 5 mahnungen schreiben je nach kunde und gepflogenheiten in der branche. Da das mahnwesen in der schweiz gesetzlich nicht geregelt ist ist es eigentlich gar nicht notwendig eine mahnung zu versenden. Nein aus unsere sicht und erfahrung sollte man weder eine rechnung noch eine mahnung auch nicht die erste mahnung oder zahlungserinnerung ohne konkrete datumsmäßige fristsetzung versenden. Grundsätzlich tritt dann der verzug ein wenn der gläubiger den schuldner durch eine mahnung ausdrücklich dazu aufgefordert hat die offene forderung zu begleichen.
Die kostenlose muster vorlage für die mahnung und das mahnungsschreiben. Der gratis musterbrief vorlage für die 1. Fristerstreckungen für steuerzahlungen sind möglich. Es gibt keine pflicht dreimal zu mahnen.