Gesetzliche kündigungsfrist arbeitnehmer bgb. 2 bgb wonach bei den verlängerten kündigungsfristen die der arbeitgeber einzuhalten hat die beschäftigungszeiten erst vom 25. 6 für die kündigung des arbeitsverhältnisses durch den arbeitnehmer darf keine längere frist vereinbart werden als für die kündigung durch den arbeitgeber. Gesetzliche kündigungsfristen nach 622 bgb kündigungsfristen können sich aus vertraglichen absprachen oder aus dem gesetz ergeben wobei die gesetzlichen kündigungsfristen nur dann eingreifen wenn es an einer vertraglichen vereinbarung zwischen den parteien des arbeitsverhältnisses fehlt. Die kündigungsfristen für arbeitnehmer laut bgb sehen wie folgt aus.
Die einzelvertragliche vereinbarung längerer als der in den absätzen 1 bis 3 genannten kündigungsfristen bleibt hiervon unberührt. Der europäische gerichtshof hat am 1912010 entschieden dass die bisher geltende regelung in 622 abs. Arbeitet ein mitarbeiter schon zwei jahre im betrieb beträgt die kündigungsfrist vom arbeitsvertrag laut bgb einen monat bis zum ende eines kalendermonats. Vertragliche fristen abweichen von den gesetzlichen fristen in arbeitsverträgen wird in der regel vereinbart dass die verlängerung der gesetzlichen kündigungsfrist nach 622 bgb nicht nur für den arbeitgeber sondern gleichermaßen auch für den arbeitnehmer gilt.
Die gesetzliche kündigungsfrist beträgt für arbeitnehmer immer vier wochen es sei denn der arbeitsvertrag enthält andere bestimmungen zur kündigungsfrist. Das würde bedeuten dass auch für den arbeitnehmer bei längerer betriebszugehörigkeit längere kündigungsfristen gelten. Schauen sie deshalb in den arbeitsvertrag. Sein dass der arbeitsvertrag arbeitnehmern dieselbe kündigungsfrist auferlegt wie dem arbeitgeber.
Wenn der arbeitgeber in der regel nicht mehr als 20 arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer berufsbildung beschäftigten beschäftigt und die kündigungsfrist vier wochen nicht unterschreitet. Die kündigungsfrist die der arbeitgeber einhalten muss hängt auch von der dauer der beschäftigung des arbeitnehmers ab.