
Gesetzliche kündigungsfristen arbeitnehmer probezeit. Sowohl arbeitnehmer als auch arbeitgeber können sich aus verschiedenen gründen zur kündigung entschließen sei es weil mitarbeiter sich dem mobbing am arbeitsplatz nicht mehr gewachsen sehen oder die chemie einfach nicht mehr stimmt. Der nachfolgende ratgeber gibt ihnen eine umfassenden überblick zu den gesetzlichen regelungen gründen und wichtigen urteilen rund um die kündigung in der probezeit. In meinem arbeitsvertrag ist eine 6 monatige probezeit vereinbart innerhalb derer das arbeitsverhältnis mit einer kündigungsfrist von einer woche gekündigt werden kann. In diesem fall ist die kündigung tatsächlich fristlos möglich allerdings müssen hierfür bestimmte bedingungen erfüllt sein.
Unter umständen kann eine klausel die darauf hinweist das gesetzliche bestimmungen in gleicher weise für arbeitgeber und arbeitnehmer gelten bedeuteten dass die gesetzlichen kündigungsfristen die für den arbeitgeber gelten auch in dieser form für den arbeitnehmer gelten. 3die einzelvertragliche vereinbarung längerer als der in den absätzen 1 bis 3 genannten kündigungsfristen bleibt hiervon unberührt. Die gesetzlichen kündigungsfristen im arbeitsrecht sind für arbeitgeber und arbeitnehmer nicht gleich beide müssen eigene kündigungsfristen einhalten. Sie haben zwar eine probezeit festgelegt aber dann in der regelung der kündigungsfristen nicht klar ausgeführt dass die längeren kündigungsfristen erst nach ablauf der probezeit gelten sollen.
Das gilt allerdings nicht wenn eine außerordentliche also fristlose kündigung ausgesprochen wird. 2 nach ablauf der probezeit kann das arbeitsverhältnis ordentlich unter einhaltung der gesetzlichen kündigungsfristen gekündigt werden. In der praxis bestehen in der regel die arbeitsverhältnisse nach ablauf der probezeit unbefristet aber nicht zwingend. Gesetzliche verlängerungen der kündigungsfristen gelten nicht nur für den arbeitgeber sondern in gleicher art und weise auch für den arbeitnehmer.
Dann gilt die längere kündigungsfrist auch schon während der probezeit bag urteil vom 23.