Höfliche zahlungserinnerung. Erst wenn deine zahlungserinnerung keinen erfolg hatte solltest du deutlicher werden. Nach beendigung des arbeitsverhältnisses kann der arbeitnehmer von seinem arbeitgeber ein zeugnis über die geleisteten dienste verlangen 630 bgb 109 gewerbeordnung. Das vertrauen in die zeugniswahrheit. Also ich bin da nicht der meinung dass es egal ist von wo ich den rabatt abziehe.
Gebrauche dann ausdrücklich das wort mahnung nimm in jedem fall die rechnungsdaten mit auf und setze eine neue zahlungsfrist. Auch mündlich oder per e mail aussprechen.