
Höfliche zahlungserinnerung. Erst wenn deine zahlungserinnerung keinen erfolg hatte solltest du deutlicher werden. Mit einer zahlungsaufforderung sind sie grundsätzlich an keine gesetzliche form gebunden. Also ich bin da nicht der meinung dass es egal ist von wo ich den rabatt abziehe. Nach beendigung des arbeitsverhältnisses kann der arbeitnehmer von seinem arbeitgeber ein zeugnis über die geleisteten dienste verlangen 630 bgb 109 gewerbeordnung.
Gebrauche dann ausdrücklich das wort mahnung nimm in jedem fall die rechnungsdaten mit auf und setze eine neue zahlungsfrist. Wenn ich ihn vom bruttobetrag abziehe dann habe ich ja auf die ust.