Höfliche zahlungserinnerung. Mit einer zahlungsaufforderung sind sie grundsätzlich an keine gesetzliche form gebunden. Erst wenn deine zahlungserinnerung keinen erfolg hatte solltest du deutlicher werden. Nach beendigung des arbeitsverhältnisses kann der arbeitnehmer von seinem arbeitgeber ein zeugnis über die geleisteten dienste verlangen 630 bgb 109 gewerbeordnung. Sie können ihre zahlungserinnerung zb.
Auch mündlich oder per e mail aussprechen. Das vertrauen in die zeugniswahrheit.