
Kündigung abfindung höhe. Es gibt keine vorschriften und schon gar keine gesetzlichen regelungen darüber wie hoch eine abfindung sein sollte. Höhe und berechnung von abfindungen. Wenn sie eine abfindung nach 1a kschg abfindung bei betriebsbedingter kündigung angeboten haben beträgt die im gesetz vorgesehene abfindung 05 monatsverdienste für jedes jahr des bestehens des arbeitsverhältnisses. Die meisten abfindungen beruhen auf einer vereinbarung zwischen dem arbeitgeber und dem arbeitnehmer ohne dass von vornherein ein anspruch auf abfindung existiertdie höhe der vereinbarten zahlung hängt deshalb eng mit den arbeitsrechtlichen aussichten der kündigung zusammen.
Vor allem nach einer kündigung steht die frage nach einer möglichen abfindung im raum. Für die bemessung der abfindung gibt es allerdings eine faustformel die so genannte regelabfindung. Manche abfindungshöhe wurde vom gesetzgeber festgelegt. Die höhe der abfindung die der arbeitgeber an sie zahlt ist ausschließlich verhandlungssache.
Die höhe der abfindung nach 1a kschg beträgt 05 monatsverdienste für jedes jahr des bestehens des arbeitsverhältnisses angebrochene jahre von mehr als 6 monaten zählen als volles jahr was somit der faustformel entspricht. Hat der mitarbeiter eine dringend betriebserforderliche kündigung erhalten mit dem hinweis eine abfindung zu bekommen wenn er auf die klage verzichtet steht ihm einen halben monatslohn pro beschäftigungsjahr zu. Diesbezüglich existieren eine ganze reihe von irrtümern sowie halbwahrheiten. Angebrochene beschäftigungsjahre werden dabei auf ein volles jahr aufgerundet wenn bereits mehr als sechs monate verstrichen sind.