
Kündigung innerhalb der probezeit bei schwangerschaft. Zwar greift in der probezeit eigentlich nicht das kündigungsschutzgesetz. Wir geben ihnen einen überblick über die wichtigsten gesetzlichen vorschriften. Schwangerschaft in der probezeit. Das gleiche gilt für einen zeitraum von vier monaten nach der entbindung.
Schwangere sind in der probezeit trotzdem vor einer kündigung geschützt. Kündigungsschutz bei schwangerschaft in der probezeit. Die rechtlichen bestimmungen zum kündigungsschutz betreffen viele arbeitnehmer und nicht nur werdende mütter. Aus gutem grund sind werdende mütter im arbeitsrecht besonders geschützt.
Demzufolge ist eine kündigung bei vorliegender schwangerschaft nicht erlaubt da ein spezieller kündigungsschutz greift. Sicherheitshalber sollte dennoch innerhalb der zwei wochen nach dem zugang der kündigung dem arbeitgeber nochmals die schwangerschaft schriftlich angezeigt werden ansonsten besteht die gefahr dass der arbeitgeber behauptet dass er von einer schwangerschaft nichts wusste. Für den fall dass ein unbefristetes arbeitsverhältnis mit sechsmonatiger probezeit vereinbart wurde können sie unbesorgt sein. Wer einen unbefristeten arbeitsvertrag hat ist als arbeitnehmer in einem gewissen rahmen vor kündigung geschützt.
9 des mutterschutzgesetzes muschg enthält ein kündigungsverbot für kündigungen durch den arbeitgeber und gilt auch während der probezeit. Den kündigungsgrund kann die jeweils andere partei von den arbeitsgerichten auf seine wirksamkeit hin überprüfen lassen. Kündigt er ohne dass er von der schwangerschaft weiß dann wird die kündigung rückwirkend unwirksam wenn die schwangere innerhalb von 2 wochen nach zugang der kündigung ihre schwangerschaft dem arbeitgeber mitteilt. Auch in der probezeit muss bei einer wirksamen außerordentlichen kündigung ein wichtiger grund vorliegen und die kündigung innerhalb von zwei wochen ab kenntnis dieses grundes ergehen.
Eine kündigung in der schwangerschaft während der probezeit darf ebenfalls nicht ausgesprochen werden. Innerhalb des arbeitsrechtes gibt es jedoch bestimmte personengruppen welche als besonders schützenswert gelten und denen deshalb sonderrechte eingeräumt werden. Die schwangerschaft im arbeitsrecht.