Kündigung innerhalb der probezeit bei schwangerschaft. Wer einen unbefristeten arbeitsvertrag hat ist als arbeitnehmer in einem gewissen rahmen vor kündigung geschützt. Wir geben ihnen einen überblick über die wichtigsten gesetzlichen vorschriften. Kündigungsschutz bei schwangerschaft in der probezeit. Sicherheitshalber sollte dennoch innerhalb der zwei wochen nach dem zugang der kündigung dem arbeitgeber nochmals die schwangerschaft schriftlich angezeigt werden ansonsten besteht die gefahr dass der arbeitgeber behauptet dass er von einer schwangerschaft nichts wusste.
Eine kündigung in der schwangerschaft während der probezeit darf ebenfalls nicht ausgesprochen werden. Kündigt er ohne dass er von der schwangerschaft weiß dann wird die kündigung rückwirkend unwirksam wenn die schwangere innerhalb von 2 wochen nach zugang der kündigung ihre schwangerschaft dem arbeitgeber mitteilt. Schwangere sind in der probezeit trotzdem vor einer kündigung geschützt. Schwangerschaft in der probezeit.
Das gilt wenn man länger als sechs monate im unternehmen beschäftigt ist. Das gilt insbesondere für die kündigung von schwangeren die der gesetzgeber möglichst verhindern will. Für den fall dass ein unbefristetes arbeitsverhältnis mit sechsmonatiger probezeit vereinbart wurde können sie unbesorgt sein. Zwar greift in der probezeit eigentlich nicht das kündigungsschutzgesetz.
Auch in der probezeit muss bei einer wirksamen außerordentlichen kündigung ein wichtiger grund vorliegen und die kündigung innerhalb von zwei wochen ab kenntnis dieses grundes ergehen. Aus gutem grund sind werdende mütter im arbeitsrecht besonders geschützt. Den kündigungsgrund kann die jeweils andere partei von den arbeitsgerichten auf seine wirksamkeit hin überprüfen lassen. 9 des mutterschutzgesetzes muschg enthält ein kündigungsverbot für kündigungen durch den arbeitgeber und gilt auch während der probezeit.
Das gleiche gilt für einen zeitraum von vier monaten nach der entbindung. Innerhalb des arbeitsrechtes gibt es jedoch bestimmte personengruppen welche als besonders schützenswert gelten und denen deshalb sonderrechte eingeräumt werden. Eine kündigung während schwangerschaft in der probezeit besteht ist nicht rechtens kündigungsschutz wird also regelmäßig nicht auf die ersten sechs beschäftigungsmonate angewendet.