Kündigung innerhalb der probezeit bei schwangerschaft. 9 des mutterschutzgesetzes muschg enthält ein kündigungsverbot für kündigungen durch den arbeitgeber und gilt auch während der probezeit. Den kündigungsgrund kann die jeweils andere partei von den arbeitsgerichten auf seine wirksamkeit hin überprüfen lassen. Schwangerschaft in der probezeit. Zwar greift in der probezeit eigentlich nicht das kündigungsschutzgesetz.
Wer einen unbefristeten arbeitsvertrag hat ist als arbeitnehmer in einem gewissen rahmen vor kündigung geschützt. Das gilt wenn man länger als sechs monate im unternehmen beschäftigt ist. Auch in der probezeit muss bei einer wirksamen außerordentlichen kündigung ein wichtiger grund vorliegen und die kündigung innerhalb von zwei wochen ab kenntnis dieses grundes ergehen. Eine kündigung während schwangerschaft in der probezeit besteht ist nicht rechtens kündigungsschutz wird also regelmäßig nicht auf die ersten sechs beschäftigungsmonate angewendet.
Wir geben ihnen einen überblick über die wichtigsten gesetzlichen vorschriften. Für den fall dass ein unbefristetes arbeitsverhältnis mit sechsmonatiger probezeit vereinbart wurde können sie unbesorgt sein. Das gleiche gilt für einen zeitraum von vier monaten nach der entbindung. Demzufolge ist eine kündigung bei vorliegender schwangerschaft nicht erlaubt da ein spezieller kündigungsschutz greift.
Selbst wenn die kündigung vor der feststellung der schwangerschaft ausgesprochen wurde kann noch innerhalb von zwei wochen der kündigungsschutz greifen indem die schwangere gegenüber dem arbeitgeber ihre schwangerschaft bekannt gibt. Kündigt er ohne dass er von der schwangerschaft weiß dann wird die kündigung rückwirkend unwirksam wenn die schwangere innerhalb von 2 wochen nach zugang der kündigung ihre schwangerschaft dem arbeitgeber mitteilt. Aus gutem grund sind werdende mütter im arbeitsrecht besonders geschützt. Schwangere sind in der probezeit trotzdem vor einer kündigung geschützt.
Die schwangerschaft im arbeitsrecht. Eine kündigung in der schwangerschaft während der probezeit darf ebenfalls nicht ausgesprochen werden. Das gilt insbesondere für die kündigung von schwangeren die der gesetzgeber möglichst verhindern will.