
Kündigung schwangerschaft österreich. Mit zwei jüngst veröffentlichten entscheidungen zum thema diskriminierung wegen schwangerschaft sorgte der oberste gerichtshof ogh für schlagzeilen. Die kündigung einer schwangeren dienstnehmerin ist nur nach erfolgter zustimmung des arbeits und sozialgerichts zulässig wenn ein im mutterschutzgesetz angeführter entlassungsgrund besteht. Bei postalischer bekanntgabe gilt der poststempel. Liegen nachweislich strafbare handlungen vor die vorsätzlich begangen wurden so kann die gerichtliche zustimmung zur entlassung auch rückwirkend eingeholt werden.
Die kündigung ist ungültig wenn die schwangerschaft innerhalb von 5 arbeitstagen nach der schriftlichen oder mündlichen kündigung bekannt gegeben wird. Schwangerschaft während der probezeit sie sind nicht verpflichtet dem arbeitgeber die schwangerschaft während der probezeit mitzuteilen. Kündigt er ihr ohne von der schwangerschaft zu wissen ist die kündigung auch dann unwirksam wenn die frau ihm innerhalb von zwei wochen nach zugang der kündigung ihre schwangerschaft mitteilt. Schwangerschaft aus anderen gründen nicht innerhalb von fünf arbeitstagen nach der kündigung melden gilt eine sofort nachgeholte meldung als rechtzeitig.
Hat der arbeitgeber das arbeitsverhältnis während der probezeit aufgelöst weil sie schwanger sind ist dies eine unzulässige diskriminierung auf grund des geschlechtes und ein verstoß gegen das gleichbehandlungsgesetz. Geht die frau nach der geburt in elternzeit so genießt sie auch danach weiter kündigungsschutz. Zustellung des bescheids die mitteilung nachholen. Wird in österreich eine unbefristete arbeitnehmerin während der schwangerschaft gekündigt ist die kündigung nicht wirksam.
Wenn die auf die kündigung folgende bekanntgabe der schwangerschaft durch die arbeitnehmerin schriftlich erfolgt ist der poststempel des schreibens ausschlaggebend. Kündigung während der schwangerschaft ist rechtsunwirksam.