
Kündigungsfristen gesetzliche krankenversicherung. Wie sie die für sie am besten geeignete kasse finden erfahren sie in unserem ratgeber gesetzliche krankenversicherung. Generell gilt bei den gesetzlichen krankenkassen eine kündigungsfrist von zwei monaten zum monatsende also zum übernächsten kalendermonat. Denn die kassen nehmen unterschiedlich hohe zusatzbeiträge und bieten abweichende zusatzleistungen. Anders sieht es aus wenn ihre krankenkasse einen zusatzbeitrag einführt.
Krankenkasse rechtzeitig kündigen kündigungsfrist beträgt in der regel zwei monate. Erst nach 18 monaten mitgliedschaft können sie im regelfall die krankenversicherung wechseln. Dann haben sie ein sonderkündigungsrecht. Die gesetzliche krankenkasse zu wechseln kann sinnvoll sein.
Entscheidet sich der versicherte für die kündigung der krankenkasse weil er zu einer anderen gesetzlichen krankenkasse oder zur privaten krankenversicherung wechseln möchte müssen bestimmte verwaltungstechnische und gesetzliche regelungen beachtet werden.