
Kündigungsfristen gesetzliche krankenversicherung. Wie sie die für sie am besten geeignete kasse finden erfahren sie in unserem ratgeber gesetzliche krankenversicherung. Krankenkasse rechtzeitig kündigen kündigungsfrist beträgt in der regel zwei monate. Die gesetzliche krankenkasse zu wechseln kann sinnvoll sein. Durch die teilnahme an wahltarifen kann diese bindungsfrist bis zu drei jahre betragen bevor die krankenkasse gewechselt werden kann.
Kündigungsfrist von zwei monaten zum monatsende besteht in jedem fall. Entscheidet sich der versicherte für die kündigung der krankenkasse weil er zu einer anderen gesetzlichen krankenkasse oder zur privaten krankenversicherung wechseln möchte müssen bestimmte verwaltungstechnische und gesetzliche regelungen beachtet werden. Erst nach 18 monaten mitgliedschaft können sie im regelfall die krankenversicherung wechseln. Generell gilt bei den gesetzlichen krankenkassen eine kündigungsfrist von zwei monaten zum monatsende also zum übernächsten kalendermonat.
Dann haben sie ein sonderkündigungsrecht.