
Kündigungsfristen gesetzliche krankenversicherung. Krankenkasse rechtzeitig kündigen kündigungsfrist beträgt in der regel zwei monate. Die gesetzliche krankenkasse zu wechseln kann sinnvoll sein. Denn die kassen nehmen unterschiedlich hohe zusatzbeiträge und bieten abweichende zusatzleistungen. Erst nach 18 monaten mitgliedschaft können sie im regelfall die krankenversicherung wechseln.
Dann haben sie ein sonderkündigungsrecht. Durch die teilnahme an wahltarifen kann diese bindungsfrist bis zu drei jahre betragen bevor die krankenkasse gewechselt werden kann. Wie sie die für sie am besten geeignete kasse finden erfahren sie in unserem ratgeber gesetzliche krankenversicherung. Anders sieht es aus wenn ihre krankenkasse einen zusatzbeitrag einführt.
Generell gilt bei den gesetzlichen krankenkassen eine kündigungsfrist von zwei monaten zum monatsende also zum übernächsten kalendermonat.