
Kündigungsfristen gesetzliche krankenversicherung. Entscheidet sich der versicherte für die kündigung der krankenkasse weil er zu einer anderen gesetzlichen krankenkasse oder zur privaten krankenversicherung wechseln möchte müssen bestimmte verwaltungstechnische und gesetzliche regelungen beachtet werden. Dann haben sie ein sonderkündigungsrecht. Krankenkasse rechtzeitig kündigen kündigungsfrist beträgt in der regel zwei monate. Kündigungsfrist von zwei monaten zum monatsende besteht in jedem fall.
Wie sie die für sie am besten geeignete kasse finden erfahren sie in unserem ratgeber gesetzliche krankenversicherung. Generell gilt bei den gesetzlichen krankenkassen eine kündigungsfrist von zwei monaten zum monatsende also zum übernächsten kalendermonat. Anders sieht es aus wenn ihre krankenkasse einen zusatzbeitrag einführt. Erst nach 18 monaten mitgliedschaft können sie im regelfall die krankenversicherung wechseln.
Durch die teilnahme an wahltarifen kann diese bindungsfrist bis zu drei jahre betragen bevor die krankenkasse gewechselt werden kann.