
Kündigungsfristen gesetzliche krankenversicherung. Kündigungsfrist von zwei monaten zum monatsende besteht in jedem fall. Anders sieht es aus wenn ihre krankenkasse einen zusatzbeitrag einführt. Durch die teilnahme an wahltarifen kann diese bindungsfrist bis zu drei jahre betragen bevor die krankenkasse gewechselt werden kann. Generell gilt bei den gesetzlichen krankenkassen eine kündigungsfrist von zwei monaten zum monatsende also zum übernächsten kalendermonat.
Erst nach 18 monaten mitgliedschaft können sie im regelfall die krankenversicherung wechseln. Krankenkasse rechtzeitig kündigen kündigungsfrist beträgt in der regel zwei monate. Wie sie die für sie am besten geeignete kasse finden erfahren sie in unserem ratgeber gesetzliche krankenversicherung. Denn die kassen nehmen unterschiedlich hohe zusatzbeiträge und bieten abweichende zusatzleistungen.
Entscheidet sich der versicherte für die kündigung der krankenkasse weil er zu einer anderen gesetzlichen krankenkasse oder zur privaten krankenversicherung wechseln möchte müssen bestimmte verwaltungstechnische und gesetzliche regelungen beachtet werden.