
Kündigungsfristen gesetzliche krankenversicherung. Erst nach 18 monaten mitgliedschaft können sie im regelfall die krankenversicherung wechseln. Welche kündigungsfristen es in der privaten krankenversicherung zu beachten gibt wann gekündigt werden kann und was man bei der kündigung unbedingt beachten sollte. Wie sie die für sie am besten geeignete kasse finden erfahren sie in unserem ratgeber gesetzliche krankenversicherung. Anders sieht es aus wenn ihre krankenkasse einen zusatzbeitrag einführt.
Denn die kassen nehmen unterschiedlich hohe zusatzbeiträge und bieten abweichende zusatzleistungen. Entscheidet sich der versicherte für die kündigung der krankenkasse weil er zu einer anderen gesetzlichen krankenkasse oder zur privaten krankenversicherung wechseln möchte müssen bestimmte verwaltungstechnische und gesetzliche regelungen beachtet werden. Generell gilt bei den gesetzlichen krankenkassen eine kündigungsfrist von zwei monaten zum monatsende also zum übernächsten kalendermonat. Kündigungsfrist von zwei monaten zum monatsende besteht in jedem fall.
Dann haben sie ein sonderkündigungsrecht.