Kündigungsfristen gesetzliche krankenversicherung. Dann haben sie ein sonderkündigungsrecht. Kündigungsfrist von zwei monaten zum monatsende besteht in jedem fall. Erst nach 18 monaten mitgliedschaft können sie im regelfall die krankenversicherung wechseln. Anders sieht es aus wenn ihre krankenkasse einen zusatzbeitrag einführt.
Denn die kassen nehmen unterschiedlich hohe zusatzbeiträge und bieten abweichende zusatzleistungen. Die gesetzliche krankenkasse zu wechseln kann sinnvoll sein. Generell gilt bei den gesetzlichen krankenkassen eine kündigungsfrist von zwei monaten zum monatsende also zum übernächsten kalendermonat. Welche kündigungsfristen es in der privaten krankenversicherung zu beachten gibt wann gekündigt werden kann und was man bei der kündigung unbedingt beachten sollte.
Wie sie die für sie am besten geeignete kasse finden erfahren sie in unserem ratgeber gesetzliche krankenversicherung.