
Kündigungsschutz arbeitnehmer fristen. Für arbeitnehmer und arbeitgeber gelten einheitliche fristen. Auch während einer probezeit von bis zu 6 monaten hat der arbeitnehmer grundsätzlich noch keinen kündigungsschutz. Welche fristen im einzelfall gelten kann dem 622 bgb entnommen werden. Gilt das kündigungsschutzgesetz nicht kann grundsätzlich jederzeit ordentlich unter einhaltung der geltenden frist gekündigt werden.
Diese frist gilt immer wenn der arbeitnehmer kündigt. Der kündigungsschutz soll gewährleisten dass arbeitnehmer nur unter bestimmten voraussetzungen gekündigt werden dürfen um keiner willkür ausgeliefert zu sein. Oder zum monatsende. Entgegen des eindeutigen wortlauts in 622 absatz 2 bgb sind im übrigen auch zeiten die vor vollendung des 25.
In diesem artikel aus dem arbeitsrecht erfahren arbeitnehmer unter anderem was mit einer klage gegen die kündigung vom arbeitgeber der sog. Minijobber haben den gleichen kündigungsschutz wie vollzeitbeschäftigte arbeitnehmer. Eine ausnahme ist die probezeit. Besteht besonderer kündigungsschutz ist eine kündigungsschutzklage immer dann sinnvoll wenn es an konkreten kündigungsgründen fehlt.
Besteht der verdacht dass die kündigung ungerechtfertigt ist und der arbeitgeber den genannten kündigungsgrund nicht nachweisen kann sollte sich der arbeitnehmer mithilfe einer kündigungsschutzklage wehren.