
Kündigungsschutz arbeitnehmer fristen. Für arbeitnehmer und arbeitgeber gelten einheitliche fristen. Die grundkündigungsfrist die sowohl bei einer kündigung durch den arbeitgeber als auch bei einer kündigung durch den arbeitnehmer einzuhalten ist für beträgt 4 wochen zum 15. Gilt das kündigungsschutzgesetz nicht kann grundsätzlich jederzeit ordentlich unter einhaltung der geltenden frist gekündigt werden. Der kündigungsschutz soll gewährleisten dass arbeitnehmer nur unter bestimmten voraussetzungen gekündigt werden dürfen um keiner willkür ausgeliefert zu sein.
Auch während einer probezeit von bis zu 6 monaten hat der arbeitnehmer grundsätzlich noch keinen kündigungsschutz. Eine ausnahme ist die probezeit. Diese frist gilt immer wenn der arbeitnehmer kündigt. Besteht der verdacht dass die kündigung ungerechtfertigt ist und der arbeitgeber den genannten kündigungsgrund nicht nachweisen kann sollte sich der arbeitnehmer mithilfe einer kündigungsschutzklage wehren.
Innerhalb dieser zeit kann sowohl der arbeitgeber als auch der arbeitnehmer mit einer kündigungsfrist von zwei wochen zu jedem beliebigen tag kündigen 622 abs. Oder zum monatsende. Besteht besonderer kündigungsschutz ist eine kündigungsschutzklage immer dann sinnvoll wenn es an konkreten kündigungsgründen fehlt. Lebensjahres des arbeitnehmers liegen bei der berechnung der jeweiligen kündigungsfrist zu berücksichtigen.
Minijobber haben den gleichen kündigungsschutz wie vollzeitbeschäftigte arbeitnehmer.