
Kündigungsschutz arbeitnehmer fristen. Minijobber haben den gleichen kündigungsschutz wie vollzeitbeschäftigte arbeitnehmer. Gilt das kündigungsschutzgesetz nicht kann grundsätzlich jederzeit ordentlich unter einhaltung der geltenden frist gekündigt werden. Eine ausnahme ist die probezeit. Diese frist gilt immer wenn der arbeitnehmer kündigt.
Der kündigungsschutz soll gewährleisten dass arbeitnehmer nur unter bestimmten voraussetzungen gekündigt werden dürfen um keiner willkür ausgeliefert zu sein. Für arbeitnehmer und arbeitgeber gelten einheitliche fristen. Welche fristen im einzelfall gelten kann dem 622 bgb entnommen werden. Lebensjahres des arbeitnehmers liegen bei der berechnung der jeweiligen kündigungsfrist zu berücksichtigen.
Besteht der verdacht dass die kündigung ungerechtfertigt ist und der arbeitgeber den genannten kündigungsgrund nicht nachweisen kann sollte sich der arbeitnehmer mithilfe einer kündigungsschutzklage wehren. Besteht besonderer kündigungsschutz ist eine kündigungsschutzklage immer dann sinnvoll wenn es an konkreten kündigungsgründen fehlt. Oder zum monatsende. Auch während einer probezeit von bis zu 6 monaten hat der arbeitnehmer grundsätzlich noch keinen kündigungsschutz.
Entgegen des eindeutigen wortlauts in 622 absatz 2 bgb sind im übrigen auch zeiten die vor vollendung des 25.