
Kündigungsschutz schwerbehinderte. Im folgenden artikel erklären wir wann ein besonderer kündigungsschutz besteht und was bei der kündigung schwerbehinderter zu beachten ist. Daher genießen schwerbehinderte einen besonderen kündigungsschutz der in den 168 175 sgb ix geregelt ist. Kündigungsschutz schwerbehinderte kündigungsschutz für schwerbehinderte menschen schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten arbeitnehmern kommt neben dem allgemeinen kündigungsschutz sonderkündigungsschutz gemäß den bestimmungen der 85 ff. Arbeitgeber die beabsichtigen sie zu kündigen müssen zuvor schriftlich die zustimmung des integrationsamtes einholen.
Im kleinbetrieb mit nicht mehr als zehn mitarbeitern gilt zwar kein kündigungsschutz die zustimmung des integrationsamts ist aber nach sechs monaten. Dennoch sind schwerbehinderte nicht unkündbar. 2 sgb ix handelt. 2 sgb ix menschen die eine körperliche seelische oder geistige behinderung von mindestens 50 haben.
Die kündigung eines schwerbehinderten arbeitnehmers durch den arbeitgeber kann nur erfolgen wenn das integrationsamt früher. Ziel der gleichstellung die bei der bundesagentur für arbeit beantragt wird ist es den arbeitsplatz zu sichern und eine kündigung zu erschweren. Sozialgesetzbuch ix sgb ix zugute. Danach sind menschen schwerbehindert wenn bei ihnen ein grad der behinderung von wenigstens 50 vorliegt.
Abzustellen ist also auf den zeitpunkt der kündigungserklärung und nicht auf das datum zu dem gekündigt wird. Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte beschäftigte haben einen besonderen kündigungsschutz. Den besonderen kündigungsschutz nach 168 sgb ix genießt ein arbeitnehmer nur wenn es sich bei ihm um einen schwerbehinderten menschen nach 2 absatz 2 sgb ix handelt schwerbehinderung. Der besondere kündigungsschutz nach den 168 175 sgb ix ist ein kernstück des schwerbehindertenrechts teil 3 sgb ix.
Der besondere kündigungsschutz gilt für schwerbehinderte menschen mit einem grad der behinderung gdb von mindestens 50 und ihnen gleichgestellte menschen mit einer behinderung von 30 oder 40 gdb. Als schwerbehinderte personen gelten nach 2 abs.