Kündigungsschutz schwerbehinderte. Kündigungsschutz auch im kleinbetrieb. 2 sgb ix menschen die eine körperliche seelische oder geistige behinderung von mindestens 50 haben. Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte beschäftigte haben einen besonderen kündigungsschutz. Der besondere kündigungsschutz gilt für schwerbehinderte menschen mit einem grad der behinderung gdb von mindestens 50 und ihnen gleichgestellte menschen mit einer behinderung von 30 oder 40 gdb.
Im folgenden artikel erklären wir wann ein besonderer kündigungsschutz besteht und was bei der kündigung schwerbehinderter zu beachten ist. Den besonderen kündigungsschutz nach 168 sgb ix genießt ein arbeitnehmer nur wenn es sich bei ihm um einen schwerbehinderten menschen nach 2 absatz 2 sgb ix handelt schwerbehinderung. Daher genießen schwerbehinderte einen besonderen kündigungsschutz der in den 168 175 sgb ix geregelt ist. Ziel der gleichstellung die bei der bundesagentur für arbeit beantragt wird ist es den arbeitsplatz zu sichern und eine kündigung zu erschweren.
Der besondere kündigungsschutz für schwerbehinderte ist ausgeschlossen wenn das arbeitsverhältnis zum zeitpunkt der kündigungserklärung noch keine sechs monate bestanden hat 90 abs. Die kündigung eines schwerbehinderten arbeitnehmers durch den arbeitgeber kann nur erfolgen wenn das integrationsamt früher. Hauptversorgungsstelle der kündigung zuvor zugestimmt hat 85 sgb ix. Kündigungsschutz schwerbehinderte kündigungsschutz für schwerbehinderte menschen schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten arbeitnehmern kommt neben dem allgemeinen kündigungsschutz sonderkündigungsschutz gemäß den bestimmungen der 85 ff.
Sozialgesetzbuch ix sgb ix zugute. Als schwerbehinderte personen gelten nach 2 abs. Im kleinbetrieb mit nicht mehr als zehn mitarbeitern gilt zwar kein kündigungsschutz die zustimmung des integrationsamts ist aber nach sechs monaten. Danach sind menschen schwerbehindert wenn bei ihnen ein grad der behinderung von wenigstens 50 vorliegt.
Der besondere kündigungsschutz nach den 168 175 sgb ix ist ein kernstück des schwerbehindertenrechts teil 3 sgb ix. Arbeitgeber die beabsichtigen sie zu kündigen müssen zuvor schriftlich die zustimmung des integrationsamtes einholen.