Nun meint mein arbeitgeber aber ich müsste im monat 161 stunden leisten weil der monat mehr als 4 wochen hätte. Das arbeitsrecht unterscheidet grundsätzlich die außerordentliche von der ordentlichen kündigung. Bisher bin ich davon ausgegangen das die wochenstunden mit 4 multipliziert werden also 150 stunden. kündigung angestelltenvertrag
Arbeitsvertrag Widerrufen Kann Ich Schon Vor Jobantritt Kündigen