Im kündigungsrecht kann man erstaunlich oft kündigungen in andere erklärungen umdeuten. Wenn der arbeitgeber oder den arbeitnehmer der jeweils anderen seite eine außerordentliche kündigung aussprechen will und meistens erfolgt diese ja fristlos dann wird die kündigung erst wirksam und beendet das arbeitsverhältnis frühestens erst dann wenn dieser der gegenseite zugegangen ist. Kann eine unwirksame kündigung in eine abmahnung umgedeutet werden. kündigung befristeter arbeitsvertrag tvl