
Kündigung krankheitsbedingt. Zweck der krankheitsbedingten kündigung ist es den arbeitgeber vor unzumutbaren belastungen zu bewahren die dadurch entstehen können dass er dem arbeitnehmer zwar den lohn zahlen muss wegen des entgeltfortzahlungsgesetzes er aber wegen der erkrankung des arbeitnehmers keine arbeitsleistung als gegenleistung bekommt. Ist ein arbeitnehmer im durchschnitt der vergangenen drei jahre mehr als sechs wochen pro jahr arbeitsunfähig krank darf das unternehmen darauf schließen dass der arbeitnehmer das auch in zukunft sein wird. Die krankheitsbedingte kündigung ist der wichtigste unterfall einer personenbedingten kündigung. Ergibt die gesundheitsprognose dass die leistung des arbeitnehmers auch nach der wiederherstellung seiner arbeitsfähigkeit um mindestens ein drittel gemindert bleibt kann der arbeitgeber ebenfalls zur krankheitsbedingten kündigung greifen wenn eine weiterbeschäftigung des arbeitnehmers gemäß interessenabwägung nicht möglich ist.
Wenn auch in zukunft weitere krankheitsbedingte ausfälle des arbeitnehmers zu erwarten sind. Es kann von ihm nicht abgestellt werden. Generell gilt dass eine krankheit des arbeitnehmers noch kein kündigungsgrund ist dass aber eine damit verbundene arbeitsunfähigkeit und die daraus resultierenden fehlzeiten eine kündigung des arbeitsverhältnisses rechtfertigen können. Die krankheitsbedingte kündigung wird in aller regel als ordentliche kündigung ausgesprochen.
Eine kündigung wegen häufiger kurzerkrankungen ist möglich wenn wiederholungsgefahr negative prognose besteht d. Die krankheitsbedingte kündigung dient dagegen nicht der bestrafung des arbeitnehmers für vergangene fehlzeiten. Einige liegen in der person andere im unternehmen selbst. Zum beispiel sind arbeitnehmer meistens im vorteil bei der prognose über die künftige arbeitsunfähigkeit.
Vor allem dann nicht wenn sie kündigungsschutz nach dem kündigungsschutzgesetz genießen. Aktuelle informationen und tipps wie sie ihre rechte bei einer krankheitsbedingten kündigung erfolgreich durchsetzen. Wenn der arbeitgeber einem arbeitnehmer krankheitsbedingt kündigt kommt es darauf an ob der arbeitnehmer dem kündigungsschutzgesetz unterliegt. Eine kündigung hat viele mögliche ursachen.
Deshalb entfällt in solchen fällen auch das erfordernis einer abmahnung.