
Kündigung krankheitsbedingt. Es kann von ihm nicht abgestellt werden. Aktuelle informationen und tipps wie sie ihre rechte bei einer krankheitsbedingten kündigung erfolgreich durchsetzen. Voraussetzungen einer krankheitsbedingten kündigung als anlass für eine krankheitsbedingte kündigung kommen in betracht. Zum beispiel sind arbeitnehmer meistens im vorteil bei der prognose über die künftige arbeitsunfähigkeit.
Wenn der arbeitgeber einem arbeitnehmer krankheitsbedingt kündigt kommt es darauf an ob der arbeitnehmer dem kündigungsschutzgesetz unterliegt. Eine vielzahl von anhaltspunkten kann dafür sorgen dass eine krankheitsbedingte kündigung unwirksam ist. Generell gilt dass eine krankheit des arbeitnehmers noch kein kündigungsgrund ist dass aber eine damit verbundene arbeitsunfähigkeit und die daraus resultierenden fehlzeiten eine kündigung des arbeitsverhältnisses rechtfertigen können. Aber so einfach ist das nicht.
Die krankheitsbedingte kündigung ist der wichtigste unterfall einer personenbedingten kündigung. Die krankheitsbedingte kündigung wird in aller regel als ordentliche kündigung ausgesprochen. Ist ein arbeitnehmer im durchschnitt der vergangenen drei jahre mehr als sechs wochen pro jahr arbeitsunfähig krank darf das unternehmen darauf schließen dass der arbeitnehmer das auch in zukunft sein wird. Das krankheitsbedingte fehlen dieser fähigkeit und eignung ist in vielen fällen vom arbeitnehmer nicht oder nicht mehr steuerbar.
Ergibt die gesundheitsprognose dass die leistung des arbeitnehmers auch nach der wiederherstellung seiner arbeitsfähigkeit um mindestens ein drittel gemindert bleibt kann der arbeitgeber ebenfalls zur krankheitsbedingten kündigung greifen wenn eine weiterbeschäftigung des arbeitnehmers gemäß interessenabwägung nicht möglich ist. Vor allem dann nicht wenn sie kündigungsschutz nach dem kündigungsschutzgesetz genießen. Die krankheitsbedingte kündigung dient dagegen nicht der bestrafung des arbeitnehmers für vergangene fehlzeiten. Wenn auch in zukunft weitere krankheitsbedingte ausfälle des arbeitnehmers zu erwarten sind.
Deshalb entfällt in solchen fällen auch das erfordernis einer abmahnung.