Kündigung krankheitsbedingt. Aber so einfach ist das nicht. Generell gilt dass eine krankheit des arbeitnehmers noch kein kündigungsgrund ist dass aber eine damit verbundene arbeitsunfähigkeit und die daraus resultierenden fehlzeiten eine kündigung des arbeitsverhältnisses rechtfertigen können. Einige liegen in der person andere im unternehmen selbst. Die krankheitsbedingte kündigung dient dagegen nicht der bestrafung des arbeitnehmers für vergangene fehlzeiten.
Die krankheitsbedingte kündigung wird in aller regel als ordentliche kündigung ausgesprochen. Eine vielzahl von anhaltspunkten kann dafür sorgen dass eine krankheitsbedingte kündigung unwirksam ist. Wenn der arbeitgeber einem arbeitnehmer krankheitsbedingt kündigt kommt es darauf an ob der arbeitnehmer dem kündigungsschutzgesetz unterliegt. Das krankheitsbedingte fehlen dieser fähigkeit und eignung ist in vielen fällen vom arbeitnehmer nicht oder nicht mehr steuerbar.
Es kann von ihm nicht abgestellt werden. Aktuelle informationen und tipps wie sie ihre rechte bei einer krankheitsbedingten kündigung erfolgreich durchsetzen. Voraussetzungen einer krankheitsbedingten kündigung als anlass für eine krankheitsbedingte kündigung kommen in betracht. Wenn auch in zukunft weitere krankheitsbedingte ausfälle des arbeitnehmers zu erwarten sind.
Zum beispiel sind arbeitnehmer meistens im vorteil bei der prognose über die künftige arbeitsunfähigkeit. Zweck der krankheitsbedingten kündigung ist es den arbeitgeber vor unzumutbaren belastungen zu bewahren die dadurch entstehen können dass er dem arbeitnehmer zwar den lohn zahlen muss wegen des entgeltfortzahlungsgesetzes er aber wegen der erkrankung des arbeitnehmers keine arbeitsleistung als gegenleistung bekommt. Ergibt die gesundheitsprognose dass die leistung des arbeitnehmers auch nach der wiederherstellung seiner arbeitsfähigkeit um mindestens ein drittel gemindert bleibt kann der arbeitgeber ebenfalls zur krankheitsbedingten kündigung greifen wenn eine weiterbeschäftigung des arbeitnehmers gemäß interessenabwägung nicht möglich ist. Die krankheitsbedingte kündigung ist der wichtigste unterfall einer personenbedingten kündigung.
Deshalb entfällt in solchen fällen auch das erfordernis einer abmahnung.