Kündigung schriftlich email. Selbst bei der t mobile. Wenn von der textform die rede ist dann genügt das senden einer e mail. Im ausnahmefall kann eine formwirksame kündigung in elektronischer form erfolgen. Eine e mail oder sms reicht für die kündigung.
Wer sie in die hände bekommt kann den inhalt problemlos mitlesen. Haben sie nur eine e mail abgeschickt dann müssen sie unbedingt die kündigung mit einem von allen mietern persönlich unterschriebenen brief nachholen weil die schriftform erforderlich ist. Es ist also keine eigenhändige unterschrift mehr erforderlich. Solche nachrichten werden häufig mit einer postkarte verglichen.
Selbst bei der t mobile. Bei anderen anbietern funktioniert es zumindestens so. Einige e mail provider wie zum beispiel gmail von google räumen sich in ihren datenschutzbestimmungen das recht ein die inhalte von nachrichten zu analysieren. Müßte doch heutzutage möglich sein das ganze per email zu machen.
126 abs3 bgb bestimmt nämlich dass die schriftliche form durch die elektronische form ersetzt werden kann wenn sich nicht aus dem gesetz ein anderes ergibt. Die kündigung eines mietvertrages mit einer email reicht nicht aus. Auch gegenseitige verträge können per e mail oder mit gescannten dokumenten geschlossen werden auch wenn das der wortlaut nicht so eindeutig sagt. Nach 126 und 126a bgb muss die e mail hierfür aber eine elektronische signatur gemäß 2 nr.
Nunmehr darf keine strengere form als die sogenannte textform vorgesehen werden. Die kündigung muss zwar auch in diesem fall schriftlich erfolgen eine. Wird hier von einer textform geschrieben bedeutet dies dass auch eine kündigung per e mail möglich ist. Kündigung des mietvertrages per e mail reicht das.
3 signaturgesetz sigg enhalten. Wenn zusätzlich die elektronische form ausgeschlossen wird müssen sie einen brief senden. Trotz der in 126 abs. Bei anderen anbietern funktioniert es zumindestens so.