Kündigung schwangerschaft probezeit kleinbetrieb. Währen der schwangerschaft besteht ein absolutes kündigungsverbot. Wir haben eine mitarbeiterin eingestellt kurz nach ablauf der probezeit eröffnet diese uns nun ihre schwangerschaft gem. Ihrer aussage weiss sie davon seit kurz vor weihnachten wir haben diese information gestern von ihr bekommen. Eigentlich steht doch alles im artikel.
Darf man schwangere kündigen immer wieder kommt es zu situationen in denen sich arbeitgeber diese frage stellen. Wenn er es trotzdem macht dann muss man zwingend innerhalb der 3 wochenfrist gegen die kündigung klagen. Aus gutem grund sind werdende mütter im arbeitsrecht besonders geschützt. Kündigungsschutz bei schwangerschaft in der probezeit.
Dabei ist egal ob man in der probezeit oder später schwanger wird. Egal ob kleinbetrieb oder großunternehmen sie ist nicht erlaubt. Nach ablauf der probezeit gilt dann eine kündigungsfrist von vier wochen zum fünfzehnten oder zum ende des kalendermonats sowohl für eine kündigung durch den arbeitnehmer als auch durch den arbeitgeber. Wer einen unbefristeten arbeitsvertrag hat ist als arbeitnehmer in einem gewissen rahmen vor kündigung geschützt.
Wir geben ihnen einen überblick über die wichtigsten gesetzlichen vorschriften. Die rechtlichen bestimmungen zum kündigungsschutz betreffen viele arbeitnehmer und nicht nur werdende mütter. Schwangerschaft in der probezeit. Die diskriminierungsverbote des agg gelten nach der rechtsprechung des bundesarbeitsgerichts auch für kündigungen außerhalb des kündigungsschutzgesetzes also auch in kleinbetrieben.
Wir sind ein kleinunternehmen mit 3 angestellten und einer 450 kraft. Kündigung bei schwangerschaft im kleinbetrieb nein der ag darf in dem fall nicht kündigen muschg. Das gilt wenn man länger als sechs monate im unternehmen beschäftigt ist. Grundsätzlich können sich schwangere nach 9 mutterschutzgesetz muschg unter anderem auch während der probezeit und in einem kleinbetrieb auf einen besonderen kündigungsschutz berufen.
Das hat das bundesarbeitsgericht im juli 2015 erneut klargestellt az. Kündigung in der schwangerschaft.