Kündigung von arbeitnehmern in kleinbetrieben. Hat der betroffene arbeitnehmer eine sehr lange betriebszugehörigkeit dann gebietet der verfassungsrechtliche schutz des arbeitsplatzes in verbindung mit dem sozialstaatsprinzip nach der rechtsprechung des bundesverfassungsgerichts ein gewisses maß an sozialer rücksichtnahme. Auch in einem kleinbetrieb gilt unter bestimmten voraussetzungen der kündigungsschutz. Dass arbeitnehmer n eingestellt wurde um alt arbeitnehmer b zu ersetzen ändert daran nichts. Abfindung bei kündigung im kleinbetrieb ist selten aber nicht ausgeschlossen.
Eine betrieblich veranlaßte kündigung ist etwa dann unwirksam wenn der gekündigte arbeitnehmer wesentlich sozial schutzbedürftiger ist als ein vergleichbarer weiterbeschäftigter arbeitnehmer. Er wurde nach dem 01012004 eingestellt und genießt damit keinen bestandsschutz. Kündigung und kündigungsschutz die kündigung ist die häufigste art ein arbeitsverhältnis zu beenden. Dies bedeutet jedoch nicht dass sie arbeitnehmern in kleinbetrieben mit 10 oder weniger mitarbeitern frei kündigen dürfen.
Kündigung einer mehr als zweieinhalb monate erkrankten arbeitnehmerin nach 19jähriger tätigkeit in einem kleinbetrieb ist nicht treuwidrig. Zum einen müssen sie die übergangsvorschriften im kschg beachten und zum anderen hat die rechtsprechung neben dem gesetzlichen besonderen kündigungsschutz einen allgemeinen kündigungsschutz auch in kleinbetrieben entwickelt. Allerdings sind auch hier einige rechtliche vorgaben zu beachten insbesondere der sonderkündigungsschutz für bestimmte personengruppen. Die kündigung muss unmissverständlich sein und das datum zu dem das arbeitsverhältnis endet enthalten.
Gerade dieser wird in zukunft noch mehr bedeutung gewinnen. Bei der fristlosen kündigung aus wichtigem grund von sonstigen arbeitnehmern muss der arbeitgeber dem kündigenden den kündigungsgrund auf dessen verlangen allerdings unverzüglich schriftlich mitteilen. Insgesamt verbleiben 8 arbeitnehmer im betrieb die alle keinen kündigungsschutz mehr genießen. Der allgemeine kündigungsschutz nach dem kündigungsschutzgesetz gilt in der regel nur dann wenn das arbeitsverhältnis länger als 6 monate bestanden hat und im betrieb mehr als 10 arbeitnehmer tätig sind.
Dann spricht alles dafür dass hier der arbeitgeber bei ausspruch der kündigung das gebotene maß an sozialer rücksichtnahme außer acht gelassen und die belange des betroffenen arbeitnehmers in treuwidriger weise unberücksichtigt gelassen hat. Die kündigung muss unmissverständlich sein und das datum zu dem das arbeitsverhältnis endet enthalten. Eine angabe der gründe für die kündigung ist nur bei auszubildenden vorgesehen wenn sich diese nicht mehr in probezeit befinden.