
Kündigungsfrist arbeitgeber arbeitnehmer. Welche kündigungsfrist arbeitgeber und arbeitnehmer beachten müssen ergibt sich meist aus dem arbeitsvertrag. Die gesetzlichen kündigungsfristen im arbeitsrecht sind für arbeitgeber und arbeitnehmer nicht gleich beide müssen eigene kündigungsfristen einhalten. Gilt ein tarifvertrag für das arbeitsverhältnis sind die tarifvertraglichen fristen entscheidend wenn sie für den arbeitnehmer günstiger sind. Oder zum ende eines kalendermonats sondern vier wochen.
Das gilt bis der arbeitnehmer eine betriebszugehörigkeit von zwei jahren erreicht hat. Oder zum ende eines kalendermonats. Sollte dort auf die gesetzlichen regelungen verwiesen sein gelten diese. Der arbeitnehmer wird dem arbeitgeber gegenüber nämlich allgemein als schutzwürdiger angesehen.
Lediglich für die kündigung durch den arbeitgeber verlängert sich die kündigungsfrist bei längerer betriebszugehörigkeit des arbeitnehmers. Das gilt allerdings nicht wenn eine außerordentliche also fristlose kündigung ausgesprochen wird. Diese frist bleibt in der regel für den arbeitnehmer immer gleich lang. Kündigungsfrist des arbeitgebers außerhalb der probezeit in den erst 2 jahren.
Die kündigungsfrist beträgt also nicht einen monat zum 15. Wenn der arbeitgeber in der regel nicht mehr als 20 arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer berufsbildung beschäftigten beschäftigt und die kündigungsfrist vier wochen nicht unterschreitet.