Kündigungsfrist arbeitgeber arbeitnehmer. Diese frist bleibt in der regel für den arbeitnehmer immer gleich lang. Das gilt allerdings nicht wenn eine außerordentliche also fristlose kündigung ausgesprochen wird. Lediglich für die kündigung durch den arbeitgeber verlängert sich die kündigungsfrist bei längerer betriebszugehörigkeit des arbeitnehmers. Wenn der arbeitgeber in der regel nicht mehr als 20 arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer berufsbildung beschäftigten beschäftigt und die kündigungsfrist vier wochen nicht unterschreitet.
Welche kündigungsfrist arbeitgeber und arbeitnehmer beachten müssen ergibt sich meist aus dem arbeitsvertrag. Das gilt bis der arbeitnehmer eine betriebszugehörigkeit von zwei jahren erreicht hat. Kündigungsfrist des arbeitgebers außerhalb der probezeit in den erst 2 jahren. Oder zum ende eines kalendermonats sondern vier wochen.
Grund dafür ist die annahme dass eine kündigung den wirtschaftlich schwächeren abhängigen arbeitnehmer meist härter trifft als den arbeitgeber. Die gesetzlichen kündigungsfristen im arbeitsrecht sind für arbeitgeber und arbeitnehmer nicht gleich beide müssen eigene kündigungsfristen einhalten. Der arbeitnehmer wird dem arbeitgeber gegenüber nämlich allgemein als schutzwürdiger angesehen. Die kündigungsfrist beträgt also nicht einen monat zum 15.
Für den arbeitgeber gilt teilweise eine längere gesetzliche kündigungsfrist. Gilt ein tarifvertrag für das arbeitsverhältnis sind die tarifvertraglichen fristen entscheidend wenn sie für den arbeitnehmer günstiger sind.