Kündigungsfrist arbeitgeber arbeitnehmer. Die gesetzlichen kündigungsfristen im arbeitsrecht sind für arbeitgeber und arbeitnehmer nicht gleich beide müssen eigene kündigungsfristen einhalten. In diesem fall ist die kündigung tatsächlich fristlos möglich allerdings müssen hierfür bestimmte bedingungen erfüllt sein. Lediglich für die kündigung durch den arbeitgeber verlängert sich die kündigungsfrist bei längerer betriebszugehörigkeit des arbeitnehmers. Oder zum ende eines kalendermonats sondern vier wochen.
Diese frist bleibt in der regel für den arbeitnehmer immer gleich lang. Der arbeitnehmer wird dem arbeitgeber gegenüber nämlich allgemein als schutzwürdiger angesehen. Sollte dort auf die gesetzlichen regelungen verwiesen sein gelten diese. Kündigungsfrist des arbeitgebers außerhalb der probezeit in den erst 2 jahren.
Ist keine probezeit vereinbart gilt eine kündigungsfrist für den arbeitgeber von vier wochen zum 15. Welche kündigungsfrist arbeitgeber und arbeitnehmer beachten müssen ergibt sich meist aus dem arbeitsvertrag. Das gilt bis der arbeitnehmer eine betriebszugehörigkeit von zwei jahren erreicht hat. Gilt ein tarifvertrag für das arbeitsverhältnis sind die tarifvertraglichen fristen entscheidend wenn sie für den arbeitnehmer günstiger sind.
Oder zum ende eines kalendermonats. Das gilt allerdings nicht wenn eine außerordentliche also fristlose kündigung ausgesprochen wird.