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Kündigungsfrist mietvertrag gewerbe. 2 bgb für die dauer der lebenszeit abgeschlossen wurden kann keine seite ein sonderkündigungsrecht wahrnehmen. Grundlage einer möglichen kündigung durch den vermieter ist zunächst die vereinbarung zur kündigungsfrist im mietvertrag. Bei gewerbe greift kein mieterschutz. Beim gewerbemietvertrag ist die gesetzliche kündigungsfrist anders geregelt als bei einem mietvertrag über wohnräume.
Die gesetzliche kündigungsfrist gilt wenn die parteien in ausnahmefällen keine andere kündigungsfrist vereinbart haben. Solche mietverträge liegen dann vor wenn zunächst ein kürzerer zeitraum vereinbart wurde die tatsächliche mietdauer daraufhin fortlaufend verlängert wird und die 30 jahres grenze überschritten wird. Die gesetzliche kündigungsfrist beträgt sowohl für den mieter als auch für den vermieter von gewerberaum sechs monate zum ende eines kalendervierteljahres spätestens am dritten werktag eines kalendervierteljahres zum ablauf des nächsten kalendervierteljahres. Als gewerblicher mieter sollten sie einige gegebenheiten kennen.
Sie ist für mieter und vermieter gleich und beträgt im gewerbemietrecht gemäß 580a ii bgb sechs monate zum ende eines kalendervierteljahres. Auch in solchen fällen wo mietverträge nach 544 abs. Dies ist der fall wenn dem kündigenden unter berücksichtigung aller umstände und unter abwägung der beiderseitigen interessen die fortsetzung des mietverhältnisses bis zum ablauf des vertrages oder einer kündigungsfrist nicht zuzumuten ist. Bei dem abschluss des mietvertrags für gewerblich genutzte räume sind jedoch einige besonderheiten zu beachten.
Kündigungsfristen 1 bei einem mietverhältnis über grundstücke über räume die keine geschäftsräume sind ist die ordentliche kündigung zulässig 1. Dort sind gerade im gewerbemietrecht regelmäßig individuelle mietlaufzeiten und kündigungsfristen bestimmt. Die kündigungsfrist beträgt damit sechs monate abzüglich sogenannter karenztage. Anders als bei der vermietung von wohnraum geht der gesetzgeber im gewerbemietrecht nämlich davon aus dass beide vertragsparteien gleich.